Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wurde Herr Matthias Plümäkers als sachkundiger Bürger vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Er verpflichtete sich wie folgt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“