Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt

 

1.                  im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde für Teilbereiche der Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2 Nr. 224 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in  „Wohnbaufläche“ zu ändern und hierzu das Änderungsverfahren Nr. N8  - Wehr, West -einzuleiten.

 

2.                  Für die vom Plangebiet erfassten Teilbereiche der Flurstücke Gemarkung            Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 den Bebauungsplan Selfkant Nr. 37 – Wehr, Engelenweg – mit der Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes – aufzustellen.

 

3.                  Zum Verfahren der Änderung Nr. N8 – Wehr, West – des Flächennutzungsplanes und zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 37 – Wehr, Engelenweg –

 

      die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

      die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

 

sowie

 

      die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

durchzuführen.

 

4.                    Den Bürgermeister zu ermächtigen, mit der Entwicklungsgesellschaft   Selfkant mbH (EGS) einen Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB nebst zugehörigem Erschließungsvertrag zwecks Durchführung des Planverfahren und der Erschließung des unter a) genannten Plangebietes zum Abschluss vorzubereiten.

 


Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant  mbH (EGS) hat zur Entwicklung und Erschließung eines etwa acht Baugrundstücke umfassenden Neubaugebietes in der Verlängerung der Dorfstraße in Selfkant-Wehr die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie den Abschluss eines diesbezüglichen „Städtebaulichen Vertrages“ mit der Gemeinde Selfkant beantragt.

 

Das  ins Auge gefasste Plangebiet ist aus der beiliegenden Skizze ersichtlich.

 

Die EGS beabsichtigt, zur Deckung des örtlichen Bedarfs ein kleines Wohngebiet zu erschließen, um vorrangig ortsansässigen Eigennutzern Baumöglichkeiten anbieten zu können. Ähnlich den Modellen in den bereits in den zurückliegenden Jahren erschlossenen Plangebieten ist vorgesehen, diese Grundstücke unter Berücksichtigung sozialer Kriterien mit Bauverpflichtung zu veräußern.

 

Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH erklärt sich bereit, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Hierzu ist es erforderlich:

 

  1. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde für Teilbereiche der  Grundstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern.

 

  1. Für die vom Plangebiet erfassten Teilbereiche der Flurstücke Gemarkung Wehr, Flur 1, Nr. 225 und Flur 2, Nr. 224 einen qualifizierten Bebauungsplan mit der Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ aufzustellen.

 

  1. Zur Verwirklichung dieses Vorhabens mit der Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH (EGS) als Vorhabenträger einen Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie einen Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 

Nach einer kurzen Diskussion über mögliche Vermarktungsmodelle wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 Ja-Stimmen

  2 Enthaltungen