Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

a)                  Die Gemeindevertretung beschloss, das 3. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 34  – Isenbruch, Mevesges Kamp – einzuleiten und auf dem Grundstück Gemarkung Havert, Flur 1, Nr. 228,

die westliche Baugrenze neu, um 1,5 m nach Westen versetzt, festzusetzen.

 

b)                 Zum Verfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 34 – Isenbruch, Mevesges Kamp

-       die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)

sowie

-       die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

durchzuführen.

 


Auf dem Grundstück Gemarkung Havert, Flur 1, Nr. 228 – im Eigentum der EGS -, ist derzeit nur eine sehr eingeschränkte Bebauung mit einem sehr schmalen Wohnhaus möglich.

 

Aus diesem Grunde beantragt die Grundstückseigentümerin eine Änderung der entlang der an der Westseite des Grundstückes festgesetzten Baugrenze.

 

Um eine Bebauung mit einem Wohnhaus mit einer „normalen“ Gebäudebreite von ca. 8 – 10 m zu ermöglichen, genügt es, wie in der beiliegenden Skizze dargestellt, diese Baugrenze um 1,5 m nach Westen zu verschieben.

 

Die Grundstückseigentümerin hat sich bereit erklärt, die durch das Änderungsverfahren verursachten Planungskosten zu übernehmen.

 

Gegen die beantragte veränderte Festsetzung der Baugrenze durch eine Verschiebung um 1,5 m nach Westen entlang des am Grundstück vorbeiführenden Wirtschaftsweges bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig