Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss:
1. Der Rat der Gemeinde Selfkant stellt gem. § 92 Abs. 1 und § 96 Abs. 1 GO NRW die geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Selfkant mit der Bilanzsumme von 75.827.394,95 € fest.
2.
Der Rat der Gemeinde Selfkant erteilt gem. § 92
Abs.1 und § 96 Abs.1 GO NRW dem Bürgermeister für die Aufstellung der
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 vorbehaltlos Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 16. Mai 2006 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der
Begleitenden Unterstützung bis zur Erstellung der Eröffnungsbilanz beauftragt.
Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat in Ihrem Prüfbericht einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt.
Anschließend hat die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW die Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht vom 02. April bis zum 05.
April 2012 geprüft. Die dabei gemachten Feststellungen wurden nur teilweise
ausgeräumt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg hat nach Vorlage von
Stellungnahmen des Wirtschaftsprüfers und eines Ingenieurbüros mit Schreiben
vom 25. April 2012 mitgeteilt, dass kein weiterer Änderungsbedarf für die
Bilanz mit Anhang und Lagebericht besteht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig