Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung zur Errichtung des temporären Schießstandes in Millen zu erteilen.
Mit Schreiben vom 01.05.2012 beantragt die
Schützenbruderschaft Millen die Genehmigung zur Errichtung eines temporären
Schießstandes für den Vogelschuss in Millen an der Probstei.
Der Schießstand soll nur einmal jährlich für den Vogelschuss montiert
werden und wäre dann für die Dauer von max. 2 Tagen sichtbar. Es entstehend
keinerlei Berührungspunkte mit dem Probsteigebäude (siehe Skizze).
Es werden dazu 2 Fundamente (150x165x50 cm
für den Kugelfang, 50x50x50 cm für die Lafette) unterhalb der Grasnarbe
errichtet. Somit ist der Schießstand an ansonsten nicht sichtbar.
Das Rheinische Amt für Denkmalpflege und das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege haben ihr Benehmen dazu erteilt, sodass eine entsprechende
Genehmigung durch die Gemeinde erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig