Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung zur Errichtung des temporären Schießstandes in Millen zu erteilen.

 


Mit Schreiben vom 01.05.2012 beantragt die Schützenbruderschaft Millen die Genehmigung zur Errichtung eines temporären Schießstandes für den Vogelschuss in Millen an der Probstei.

 

Der Schießstand soll nur einmal jährlich für den Vogelschuss montiert werden und wäre dann für die Dauer von max. 2 Tagen sichtbar. Es entstehend keinerlei Berührungspunkte mit dem Probsteigebäude (siehe Skizze).

 

Es werden dazu 2 Fundamente (150x165x50 cm für den Kugelfang, 50x50x50 cm für die Lafette) unterhalb der Grasnarbe errichtet. Somit ist der Schießstand an ansonsten nicht sichtbar.

 

Das Rheinische Amt für Denkmalpflege und das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege haben ihr Benehmen dazu erteilt, sodass eine entsprechende Genehmigung durch die Gemeinde erteilt werden kann.

  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig