Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und in die Begründung aufzunehmen, dass die Erschließung des Grundstückes über die Anbindung des Wirtschaftsweges an den Kreisverkehrsplatz erfolgen muss.

 

Abstimmungsergebnis

 

                Einstimmig

 

 

B.2.2      Die Beteiligte weist darauf hin, dass „gegen die Flächennutzungsplanänderung erhebliche Bedenken erhoben werden, da der Eingriff in den Wald nicht durch eine entsprechende Ersatzaufforstung ausgeglichen wird.

                Die geplante Anpflanzung einer Hecke, einer Strauchreihe und von 29 Hochstämmen bedeute keine Neuanlage von Wald.

                Die Fläche sei z. Zt. mit einem ca. 20-jährigen Stangenholz aus Esche, Feldahorn, Eiche und Birke bestockt. Die geplante Umwandlungsfläche beträgt 1.370 m².

Die Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes könnten zurückgestellt werden, wenn eine 1.370 m² große Fläche die in Zusammenhang mit einer bestehenden Waldfläche steht, als Ersatz festgesetzt und aufgeforstet wird.

 

 

                Beschluss

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Bedenken zur Kenntnis und räumt diese durch Anlegung einer entsprechenden Ersatzaufforstung auf dem unmittelbar neben der umzuwandelnden Fläche gelegenen Grundstück Havert, Flur 8, Nr. 180 aus.

 

Abstimmungsergebnis

 

                Einstimmig

 

 

B.3         keine

 

 

 

 

 

 

 

 

C.            Verfahrensbeschluss über die Änderung Nr. N 5 – Havert – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

 

                Beschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Offenlage der Änderung N5 – Havert – für die Grundstücke Gemarkung Havert, Flur 6, Nr. 177, die derzeitige Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ zu ändern.

 

Abstimmungsergebnis

 

                Einstimmig

 

 

 


 

A.      Verfahrensstand

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat am 31. Mai 2011 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. N5 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung sollte auf dem Grundstück Gemarkung Havert, Flur 6, Flurstück 177 die derzeitige Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ geändert werden.

 

 

Grundlage für die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Notwendigkeit  der Sicherstellung des Brandschutzes in den Ortsteilen Havert, Schalbruch, Isenbruch, Stein und Millen-Buch.

 

Ziel ist es, westlich der Ortschaft Havert, entlang der K 2 ein zentral gelegenes

Feuerwehrgerätehaus zu errichten, welches die zuständige Löschgruppe Schalbruch – Havert beherbergen soll.

 

Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 (1), Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 20 – 28/2011 am 17. Juli 2011 öffentlich bekannt gemacht.

 

                Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 50 – 51/2011 vom 25. Dezember 2012 wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planungsunterlagen zur Änderung Nr. N5 vom 9. Januar 2011 bis einschließlich 9. Februar 2011 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen.

 

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2011 wurden die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15. Februar 2012 gegeben.

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zur Änderung N5 des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. Februar 2012 bis einschließlich 14. März 2012 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 50 – 51/2011 vom 25. Dezember 2011 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

B.            Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) sowie während der öffentlichen Auslegung (B.3) vorgebrachten Bedenken und Anregungen

 

B.1         keine

 

B. 2       

 

B.2.1      Die Beteiligte wies darauf hin, dass bei der Ausweisung der Fläche zu beachten ist, dass die Erschließung des Grundstückes über die Anbindung des Wirtschaftsweges an den Kreisverkehrsplatz erfolgen muss.

                Die Anbindung des Wirtschaftsweges ist der Verkehrssituation planerisch anzupassen.