Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge darüber entscheiden, ob sie dem Antrag vom Grundsatz  her zustimmt, und die Verwaltung anschließend die für die Durchführung eines eventuellen Änderungsverfahren unbedingt vorher erforderliche landesplanerische Abstimmung vornehmen kann.

 


Ein Grundstückseigentümer beantragt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass auf den Grundstücken Gemarkung Tüddern, Flur 4, Nr. 65, 66 (teilweise) und 412 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ geändert wird.

 

Wie der Antragsteller erläutert, ist vorgesehen, nach Änderung des Flächennutzungsplanes (mit paralleler Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes) auf den dann zur Verfügung stehenden neuen Bauflächen Seniorenwohnungen zu errichten. Des weiteren führt der Antragsteller aus, dass er bereit ist, die durch das Änderungsverfahren und die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für die Region Aachen ist der in Rede stehende Bereich als „Allgemeiner Freiraum  und Agrarbereich“ dargestellt.

 

Das zu beplanende Areal wird nicht vom Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes oder der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Tüddern erfasst. Das Grundstück ist somit dem Außenbereich zuzuordnen. Der Landschaftsplan II/5 Selfkant des Kreises Heinsberg weist die Fläche als „Landschaftsschutzgebiet“ aus.

 

Herr Bürgermeister Corsten erläuterte kurz den Sachverhalt und erklärte das weitere Verfahren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13        Ja-Stimmen

   2       Nein-Stimmen

   2       Enthaltungen