Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen
der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Öffentlichkeit)
zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird übernommen und die
Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus der
Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei
2 Enthaltungen
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder,
Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord – vorgebrachten Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 2
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei
2 Enthaltungen
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort
Nahversorgung Selfkant-Nord -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant
mbH (EGS) hatte mit Schreiben vom 05.05.2022 die Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes
sowie den Abschluss eines diesbezüglichen Städtebaulichen Vertrages mit der
Gemeinde Selfkant beantragt.
Geplant ist
die städtebauliche Entwicklung und Erschließung eines ca. 0,9 ha umfassenden
Plangebietes in Heilder zur Realisierung eines Ergänzungsstandortes für die
Nahversorgung für die nördlich gelegenen Ortsteile der Gemeinde Selfkant.
Das Plangebiet ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich.
Die EGS – Entwicklungsgesellschaft Selfkant mbH hat sich bereit erklärt, alle mit der Durchführung des Planvorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat daraufhin in ihrer Sitzung am 31.05.2022 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - beschlossen.
Gegenstand der Änderung im Rahmen dieses
Verfahrens soll sein:
Im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant für die Grundstücke
Gemarkung Saeffelen, Flur 7, Nrn. 69 (teilweise), 70 (teilweise), 71, 270
(teilweise) und 285 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche (M)“ zu ändern.
Die Bezirksregierung Köln hat im Rahmen der Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Schreiben vom 27.07.2022 mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine raumordnerischen Bedenken bestehen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 25-28/2023 vom 16.07.2023 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
25-28/2023 vom 16.07.2023 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
das Aufstellungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 20.07.2023 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant Nr. N 29 –
Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord - unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=75148
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und
Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der
Öffentlichkeit (Anlage 1) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung
Selfkant-Nord – aufgeführten Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen
oder Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der Träger öffentlicher
Belange (Anlage 2) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Selfkant Nr. N 29 – Heilder, Ergänzungsstandort Nahversorgung Selfkant-Nord –
aufgeführten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine
weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen wurden.
Der Vorsitzende rief den
Tagesordnungspunkt auf. Da keine Wortmeldungen ergingen, fragte Herr Werny
nach, ob alle Ratsmitglieder damit einverstanden seien, dass über die
Einwendungen en bloc abgestimmt wird. Alles Ratsmitglieder stimmten der
en-bloc-Abstimmung zu.
Anschließend wurde über die
Beschlussvorschläge abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 2 Enthaltungen