Sitzung: 25.10.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 094/2023
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung beschließt, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, der St. Joh. Baptist Schützenbruderschaft Höngen e.V., dem Trommler, Pfeifer- und Fanfarenkorps Höngen e.V.,,der IG Höngener Karneval e.V. sowie dem Kulturverein Höngen e.V.einen Zuschuss aus dem Baufonds für das Jahr 2024 in Höhe von max. 10.000 € (40 % der Materialkosten – höchstens 10.000 €) zu gewähren.
Die Schützenbruderschaft St. Joh. Baptist
Höngen e.V., das Trommer-, Pfeifer- und Fanfarenkorps Höngen e.V. und die IG
Höngener Karneval e.V. beantragten mit Schreiben vom 13.09.2023 die Gewährung
eines Zuschusses aus dem Baufonds für das Jahr 2024 zum geplanten Um- und Anbau
der Schützenhalle in Höngen. Der Antrag war der Einladung als Anlage beigefügt.
Geplant ist ein Um- und Anbau der
Schützenhalle in Höngen. Das Bauvorhaben soll mit Unterstützung weiterer
Vereine im Frühjahr 2024 beginnen.
Die Arbeiten werden in Eigenleistung der
Mitglieder durchgeführt.
Die zuwendungsfähigen Materialkosten
belaufen sich nach Angaben des Planers der Gemeinde Selfkant auf 265.606,19 €.
Die Aufstellung war ebenfalls als Anlage beigefügt.
Nach der Richtlinie der Gemeinde Selfkant
über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.4 –
stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem
Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind
Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.
Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:
1 Vereine 15
% der Materialkosten 2.000 €
2 Vereine 20
% der Materialkosten 4.000 €
3 Vereine 30
% der Materialkosten 8.000 €
4 Vereine 40
% der Materialkosten 10.000
€
Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel.
Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.
Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht
berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die
Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt
werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende
Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege
vorzulegen.
Der Antrag wurde von
4 Vereinen unterzeichnet, wobei der Förderverein der Schützenbruderschaft als
Verein nicht anerkannt werden kann, da Fördervereine, welche zum Ziel haben
Vereine oder Institutionen finanziell zu fördern bzw. zu unterstützen gemäß
Ziffer 1.2 der Richtlinie, nicht bezuschusst werden.
Mit Schreiben vom 15. Oktober 2023 teilte die St. Johann Baptist Schützenbruderschaft Höngen e.V. mit, dass der Kulturverein Höngen als 4 Verein den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds zum geplanten Um- und Anbau der Schützenhalle Höngen unterstützt. Das Schreiben wurde allen Ausschussmitgliedern vorab zugesandt.
Herr Plum verwies auf die Verwaltungsvorlage und bat um Wortmeldungen.
Nach einer kürzeren Diskussion ließ er über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig