Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Über den Antrag und über die Aufnahme einer entsprechenden Regelmentierung in der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen ist zu beraten und zu entscheiden.

 


Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt erklärten Frau Gabriele Deyerling-Seidel und Herr Gottfried Engendahl ihre Befangenheit und verließen den Sitzungstisch und nahmen im Zuschauerraum Platz.

 

Mit Schreiben vom 29.08.2023 beantragte der Kulturverein Selfkant die Gewährung eines jährlichen Zuschusses für Neuanschaffungen von Büchern für die im Kulturhaus Selfkant betriebene öffentliche Bücherei. Der Antrag war der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Die Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sieht zur Zeit keine Bezuschussung zum Betrieb einer Bücherei vor.

 

Eine Bezuschussung kann unter Ziffer 4.5 der Richtlinie aufgenommen werden. Der Passus könnte lauten:

 

„Für den Betrieb einer öffentlichen Bücherei wird in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 150 € zur Anschaffung neuer Bücher zur Verfügung gestellt. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Bei einer Bezuschussung ist der Gemeinde ein Verwendungsnachweis unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.“

 

Herr Plum verwies auf die Erläuterungen zur Einladung und bat um Wortmeldungen.

 

Nach einer kurzen Diskussion ließ er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Abstimmungsergebnis:                                                               einstimmig