Sitzung: 25.10.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/2023
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag und über die Aufnahme einer entsprechenden
Regelmentierung in der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von
Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen ist zu beraten und zu entscheiden.
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt erklärten Frau Gabriele
Deyerling-Seidel und Herr Gottfried Engendahl ihre Befangenheit und verließen
den Sitzungstisch und nahmen im Zuschauerraum Platz.
Mit Schreiben vom 29.08.2023 beantragte der Kulturverein Selfkant die
Gewährung eines jährlichen Zuschusses für Neuanschaffungen von Büchern für die
im Kulturhaus Selfkant betriebene öffentliche Bücherei. Der Antrag war der
Einladung als Anlage beigefügt.
Die Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an
Vereine und Jugendgruppen sieht zur Zeit keine Bezuschussung zum Betrieb einer
Bücherei vor.
Eine Bezuschussung kann unter Ziffer 4.5 der Richtlinie aufgenommen
werden. Der Passus könnte lauten:
„Für den Betrieb
einer öffentlichen Bücherei wird in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 150 €
zur Anschaffung neuer Bücher zur Verfügung gestellt. Die Bezuschussung erfolgt
im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines
Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Bei einer Bezuschussung ist der
Gemeinde ein Verwendungsnachweis unter Beifügung der Rechnungs- und
Zahlungsbelege vorzulegen.“
Herr Plum verwies
auf die Erläuterungen zur Einladung und bat um Wortmeldungen.
Nach einer kurzen Diskussion ließ er über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig