Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wurde die sachkundige Bürgerin, Frau Anna Stelten vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die einzuführende sachkundige Bürgerin verpflichtete sich wie folgt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.