Sitzung: 25.10.2023 Ausschuss für Gemeindeentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 091/2023
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wurde die sachkundige
Bürgerin, Frau Anna Stelten vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die einzuführende sachkundige Bürgerin verpflichtete sich wie folgt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir
Gott helfe.“
Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.