Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumassnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von 10.000 € zur Verfügung. Zuschussfähig sind Baumassnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

 

                                                                                              Max. Höhe

1 Verein                                                                     15 % der Materialkosten   2.000 €

2 Vereine                                                                   20 % der Materialkosten   4.000 €

3 Vereine                                                                   30 % der Materialkosten   8.000 €

4 Vereine                                                                   40 % der Materialkosten 10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Antrag der Heimatvereinigung Selfkant e.V.

Mit Schreiben vom 29.01.2012 beantragte die Heimatvereinigung Selfkant e.V. die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2012 zur Herrichtung eines zusätzlichen Archivraumes auf dem Speicher der Propstei Millen sowie der Teilsanierung einiger Propsteiteile. Die Gesamtkosten würden sich nach Schätzungen der Denkmalpflege auf ca. 20.000 € belaufen.

 

Herr Hamers beantragte im Namen der Fraktion Pro Selfkant, der Heimatvereinigung Selfkant einen Zuschuss aus dem Baufonds gemäß den Richtlinien in Höhe von 15  % der Materialkosten höchstens 2.000 € zu gewähren.

 

Im Namen der SPD-Fraktion erklärte Herr Werny, dass es für seine Fraktion kein Antrag für den Baufonds sei. Die Propstei Millen sei ein gemeindeeigenes Gebäude und die Gemeinde müsse zur Unterhaltung des Gebäudes Haushaltsmittel bereitstellen. Man könne die Kosten nicht auf einen Verein abwälzen.

 

Herr Stassen von der CDU-Fraktion fragte nach dem derzeitigen Plaungsstand.

 

Herr Bürgermeister Corsten erklärte dazu, dass bereits mehrere Begehungen stattgefunden haben. Es sehe so aus, dass im Speicherbereich die Deckenlage und die Fenster erneuert werden müssen. Die Denkmalbehörde werde 10.000 € der Kosten übernehmen. Der Heimatverein sei kein Verein, der das Gebäude bewirtschaftet. Das Gebäude würde auch von der Gemeinde (Standesamt) genutzt. Die überwiegende Nutzung finde durch die Heimatvereinigung statt.

 

Nach einer längeren Diskussion einigte man sich darauf, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzungsrunde Informationen zur Verfügung stellt, welche Kosten  auf die Sanierung des Gebäudes entfallen und welche Kosten zur Umnutzung des Speicherraumes durch die Heimatvereinigung entstehen. Darüber hinaus wer Träger der Maßnahme ist.


Abstimmungsergebnis:                                                       einstimmig