Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf verschiedene Produkte verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung bei einem Produkt eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung beim anderen Produkt ausgeglichen.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2012. Die Vereine wurden im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Folgende Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds 2012 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds waren als Anlagen beigefügt. chtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen liegen bereits vor.

 

a)                  Spielmannszug Saeffelen 1921 e.V.

Mit Schreiben vom 31.10.2011 beantragte der Spielmannszug Saeffelen 1921 e.V.  die Gewährung eines Zuschusses zur Neuanschaffung von sechs kleinen Trommeln zum Gesamtpreis von 3.540,00 €.  Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2006.

 

b)                 Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e.V.

Der Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e.V. beantragte mit Schreiben vom 29.11.2011 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente zum Gesamtkostenpreis von 7.970,00 €.  Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2011.

 

c)         Karnevalsgesellschaft „De Witsemänn“ e.V. Tüddern

 Mit Schreiben vom 29.12.2011 hatte die Karnevalsgesellschaft „De Witsemänn“ e.V. Tüddern die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Bühnenkonstruktion und Zeltdekoration zum Gesamtpreis von ca. 3.000,00 € beantragt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2008.

 

d)        Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.

Das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V. hatte mit Schreiben vom 10.01.2012 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuen Notenständern und Kurzarmhemden zum Anschaffungspreis von ca. 2.200,00 € beantragt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2010.

 

 

 

 

 

e)                  Schützenbruderschaft St. Sebastianus Saeffelen e.V.

Mit Schreiben vom 13.01.2012 hatte die Schützenbruderschaft St. Sebastianus Saeffelen e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines elektronischen Schießstandes zum Gesamtpreis von 2.550,00 € beantragt. Die Schützenbruderschaft St. Sebastianus Saeffelen e.V. hat noch keinen Zuschuss aus dem Sonderfonds erhalten.

 

f)                  Instrumentalverein Süsterseel e.V.

Der Instrumentalverein Süsterseel e.V. hatte mit Schreiben vom 10.01.2012 – hier eingegangen am 16.01.2012 – die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuen Instrumenten für die Jugendausbildung zum Gesamtkostenpreis von 2.000,00 € beantragt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2011.

 

g)                 St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 31. Januar 2012 – hier eingegangen am 2. Februar 2012 – beantragte die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von 2 Luftgewehren zum Preis von 1.260,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahr 2010.

 

Herr Baum teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass zwischenzeitlich die Kostenvoranschläge des Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V. vorliegen. Sie belaufen sich auf 1.761,66 €.

 

Von Seiten der Fraktion Pro Selfkant beantragte Herr Hamers, den Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V. wegen des verspäteten Eingangs und den Antrag des Instrumentalvereins Süsterseel wegen fehlender Kostenvoranschläge nicht mit in die Förderung aufzunehmen.

 

Er beantragte, die Mittel aus dem Sonderfonds für das Jahr 2012 wie folgt zu verteilen:

 

a) Spielmannszug Saeffelen 1921 e.V.                                 500 €

b) Spielmannszug 1920 „Edelweiß“ Havert e.V.                 500 €

c) KG „De Witsemänn“ e.V. Tüddern                                 500 €

d) Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.                  352 €

e) Schützenbruderschaft St. Sebastianus Saeffelen e.V.      500 €

 

Die CDU-Fraktion schloss sich dem Beschlussvorschlag an.

 

Sodann ließ Herr Baum über den Vorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:                                           einstimmig