Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftagt, für alle gemeindeeigenen Gebäude laut der dem Tagesordnungspunkt beigefügten Liste einen Förderantrag auf 90%ige Förderung zu stellen. Dabei werden die Anträge in der Reihenfolge des Jahresstromverbrauches entsprechend eingereicht, sofern der Stromverbrauch eine Beantragung grunsätzlich wirtschaftlich rechtfertigt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Selfkant beantragte am 27 und 28. März 2023 über das Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen -  Programmbereich Klimaschutztechnik bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Projektförderung für Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden.

 

Die Zuwendung wird in einer Art Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt und wird gemäß einer Tabelle zugewiesen. Die Förderhöhe beträgt max. 70 % und die Höchstfördergrenze liegt bei max. 250.000,- €. Es handelt sich hierbei um eine Netto- Förderung, bei der Wallboxen und Ingenieursleistungen nicht gefördert werden.

Der Durchführungszeitraum beläuft sich auf ca. 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.

 

Die Anträge zielten darauf ab, möglichst für alle gemeindlichen Gebäude eine Zuwendung zu erwirken. Somit sind nun erneut 4 gemeindliche Gebäude in die Förderung aufgenommen worden, hierzu liegen drei Zuwendungsbescheide vor. Es handelt sich hierbei um die Grundschulen Schalbruch und Saeffelen sowie den Kindergarten in Schalbruch. Für die Grundschule Süsterseel erwarten wir einen Zuwendungsbescheid in Kürze.

 

Die zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

Grundschule Schalbruch

-       Zuwendungsfähige Kosten:             46.542,55 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   11.106,55 € netto

-       Gesamtkosten:                                   57.649,10 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                     32.570,00 € netto

-       Eigenanteil:                                         25.079,10 € netto

 

Grundschule Saeffelen

-       Zuwendungsfähige Kosten:             73.080,00 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   19.649,72 € netto

-       Gesamtkosten:                                   92.729,72 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                     51.150,00 € netto

-       Eigenanteil:                                         41.579,72 € netto

 

KIGA Schalbruch

-       Zuwendungsfähige Kosten:             32.036,00 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   10.241,20 € netto

-       Gesamtkosten:                                   42.277,20 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                     22.420,00 € netto

-       Eigenanteil:                                         19.857,20 € netto

 

Die Zuwendungsbescheide sind der Einladung als Anlage beigefügt.

 

 

Anmerkung zu zusätzlichen Unterlagen und Höhe der Ingenieurkosten.

 

Anregung Ruers: 10% Kostenübernahme durch Vereine, das diese dann auch profitieren können.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes wurde über die Planung und Vorgehensweise eingehend diskutiert.

 

Der Bürgermeister schlug schlussendlich vor, die Förderung für alle Gebäude zu beantragen, für die es wirtschaftlich sinnvoll erscheint und anschließend den Bau der Anlagen nach der Höhe des Stromverbrauchs zu zu priorisieren. Hierüber wurde absgestimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig