Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftagt, für alle gemeindeeigenen Gebäude laut der dem
Tagesordnungspunkt beigefügten Liste einen Förderantrag auf 90%ige Förderung zu
stellen. Dabei werden die Anträge in der Reihenfolge des Jahresstromverbrauches
entsprechend eingereicht, sofern der Stromverbrauch eine Beantragung
grunsätzlich wirtschaftlich rechtfertigt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Selfkant beantragte am 27 und
28. März 2023 über das Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative
Energien und Energiesparen -
Programmbereich Klimaschutztechnik bei der Bezirksregierung Arnsberg
eine Projektförderung für Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf
kommunalen Gebäuden.
Die Zuwendung wird in einer Art
Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt und wird gemäß einer Tabelle
zugewiesen. Die Förderhöhe beträgt max. 70 % und die Höchstfördergrenze liegt
bei max. 250.000,- €. Es handelt sich hierbei um eine Netto- Förderung, bei der
Wallboxen und Ingenieursleistungen nicht gefördert werden.
Der Durchführungszeitraum beläuft sich auf
ca. 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.
Die Anträge zielten darauf ab, möglichst für
alle gemeindlichen Gebäude eine Zuwendung zu erwirken. Somit sind nun erneut 4
gemeindliche Gebäude in die Förderung aufgenommen worden, hierzu liegen drei
Zuwendungsbescheide vor. Es handelt sich hierbei um die Grundschulen Schalbruch
und Saeffelen sowie den Kindergarten in Schalbruch. Für die Grundschule
Süsterseel erwarten wir einen Zuwendungsbescheid in Kürze.
Die zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten stellen sich
wie folgt dar:
Grundschule Schalbruch
- Zuwendungsfähige Kosten: 46.542,55 € netto
- Nicht zuwendungsfähige Kosten: 11.106,55 € netto
- Gesamtkosten: 57.649,10 € netto
- Bewilligte Zuwendung: 32.570,00 € netto
- Eigenanteil: 25.079,10 € netto
Grundschule Saeffelen
- Zuwendungsfähige Kosten: 73.080,00 € netto
- Nicht zuwendungsfähige Kosten: 19.649,72 € netto
- Gesamtkosten: 92.729,72 € netto
- Bewilligte Zuwendung: 51.150,00 € netto
- Eigenanteil: 41.579,72 € netto
KIGA Schalbruch
- Zuwendungsfähige Kosten: 32.036,00 € netto
- Nicht zuwendungsfähige Kosten: 10.241,20 € netto
- Gesamtkosten: 42.277,20 € netto
- Bewilligte Zuwendung: 22.420,00 € netto
- Eigenanteil: 19.857,20 € netto
Die Zuwendungsbescheide sind der Einladung als Anlage beigefügt.
Anmerkung zu zusätzlichen Unterlagen und Höhe der Ingenieurkosten.
Anregung Ruers: 10% Kostenübernahme durch Vereine, das diese dann auch
profitieren können.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes wurde über die Planung und Vorgehensweise
eingehend diskutiert.
Der Bürgermeister schlug schlussendlich vor, die Förderung für alle
Gebäude zu beantragen, für die es wirtschaftlich sinnvoll erscheint und
anschließend den Bau der Anlagen nach der Höhe des Stromverbrauchs zu zu priorisieren.
Hierüber wurde absgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig