Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen in den Punkten 3 und 4.1. wie im Sachverhalt beschrieben.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.06.2023 beantragte Herr Hans-Josef Kaumanns, als Mitorganisator der Seniorenveranstaltung in Hillensberg, den Zuschuss für die Bürger ab 65 Jahren ab dem Jahr 2024 von 1,50 € auf 5,00 € zu erhöhen. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Die Höhe des Zuschusses ist in der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen - zuletzt geändert am 03.04.2019 - im Punkt 4.1 festgelegt.

 

Der Passus im Punkt 4.1 müsste wie folgt geändert werden: „… Die Gemeinde Selfkant gewährt für Veranstaltungen, die der Betreuung älterer Mitbürger dienen (besondere Altennachmittage, Tagesausflüge) Beihilfen in Höhe von 5,00 € je Teilnehmer…“

 

Darüber hinaus sollte der Punkt 3 Gewährung und Höhe der Beihilfen wie folgt geändert werden „…. Die Höhe der zu gewährenden Beihilfen wird vom zuständigen Ausschuss für Gemeindeentwicklung festgesetzt…“

 

Die geänderte Richtlinie ist als Anlage der Einladung beigefügt. Die Änderungen sind in rot und kursiv gekennzeichnet.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erklärte Herr Toni Meiers, dass auch die Beiträge für die Unterstützung der Jugendlichen erhöht werden solle. Es wurde erklärt, dass hierfür ein separater Antrag erforderlich sei.

 

Der Bürgermeister ließ dann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig