Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme des Familienwappens
„Ritter von Olmissen genannt Mülstroh“ auf dem Kirchweg in Millen in die
Bodendenkmalliste Selfkant.
Sachverhalt:
Auf der Straße Kirchplatz in Millen (Flur 1 Nr. 136) befindet sich ein
gepflastertes Wappen.
Dabei handelt es sich um ein etwa 2,3 m x 4,4 m großes Familienwappen
(siehe Foto), welches mitten auf dem Weg gepflastert ist. Das Wappen stellt das
Familienwappen der „Ritter von Olmissen genannt Mülstroh“ dar (siehe Expertise
in der Anlage).
Durch die Bemühungen des Herrn Klaus Mülstroh aus Heinsberg (siehe
Anträge) konnte erreicht werden, dass das Rheinische Bodendenkmalamt in
Puhlheim die Eintragung des Wappens in die Denkmalliste Selfkant empfiehlt.
Das Wappen erfüllt die Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 DSchG NRW zum
Eintrag in die Liste der zu schützenden Bodendenkmäler. An der
Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Denkmal
bedeutend ist für Geschichte des Menschen. Das Bodendenkmal wird die Nr. 7 der
Bodendenkmalliste Selfkant tragen.
Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf.
Der Ortsvorsteher der Ortschaft
Millen, Herr Hacken gab eine ausführliche
Stellungnahme zum geschichtlichen Hintergrund des Wappens an dieser
Stelle ab. Seiner Meinung nach ist das gepflasterte wappen nicht denkmalwürdig,
es sollte aber erhalten bleiben.
Alsdann ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
abgelehnt