Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Entscheidung wird in die Gemeindvertretung vertagt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Selfkant beantragte am 27 und 28. März 2023 über das Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen -  Programmbereich Klimaschutztechnik bei der Bezirksregierung Arnsberg eine Projektförderung für Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden.

 

Die Zuwendung wird in einer Art Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt und wird gemäß einer Tabelle zugewiesen. Die Förderhöhe beträgt max. 70 % und die Höchstfördergrenze liegt bei max. 250.000,- €. Es handelt sich hierbei um eine Netto- Förderung, bei der Wallboxen und Ingenieursleistungen nicht gefördert werden.

 

Der Durchführungszeitraum beläuft sich auf ca. 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.

 

Die Anträge zielten darauf ab, möglichst für alle gemeindlichen Gebäude eine Zuwendung zu erwirken. Somit sind nun erneut 4 gemeindliche Gebäude in die Förderung aufgenommen worden, hierzu liegen drei Zuwendungsbescheide vor. Es handelt sich hierbei um die Grundschulen Schalbruch und Saeffelen sowie den Kindergarten in Schalbruch. Für die Grundschule Süsterseel erwarten wir einen Zuwendungsbescheid in Kürze.

 

Die zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Kosten stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

Grundschule Schalbruch

-       Zuwendungsfähige Kosten:             46.542,55 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   11.106,55 € netto

-       Gesamtkosten:                                   57.649,10 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                     32.570,00 € netto

-       Eigenanteil:                                         25.079,10 € netto

 

Grundschule Saeffelen

-       Zuwendungsfähige Kosten:             73.080,00 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   19.649,72 € netto

-       Gesamtkosten:                                   92.729,72 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                     51.150,00 € netto

-       Eigenanteil:                                         41.579,72 € netto

 

KIGA Schalbruch

-       Zuwendungsfähige Kosten:             32.036,00 € netto

-       Nicht zuwendungsfähige Kosten:   10.241,20 € netto

-       Gesamtkosten:                                   42.277,20 € netto

-       Bewilligte Zuwendung:                     22.420,00 € netto

-       Eigenanteil:                                         19.857,20 € netto

 

Die Zuwendungsbescheide sind in der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Herr Goertz stellte das geplante Bauvorhaben vor und erklärte, dass sich der Sachverhalt dahingehend geändert hat das man aktuell anstatt der vorhandenen Zuwendungsbescheide mit einer Förderung von 70%, Förderanträge mit einem Förderanteil von 90 % stellen kann und zusätzlich mehr Maßnahmen als die hier genannten Maßnahmen umsetzen könnte.

 

Nach reger Diskussion wurde vorgeschlagen den Sitzungspunkt in die Gemeindevertretung zu vertagen und die Verwaltung wurde gebeten bis zur nächsten Sitzung weitere Unterlagen, eine Übersicht der kommunalen Gebäude und eine Kostengegenüberstellung zur 70 % und 90 % Förderung nachzureichen.

 

Danach ließ der Ausschussvorsitzende über die Vertagung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.