Sitzung: 29.08.2023 Planung- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 079/2023
Beschluss:
Die Entscheidung wird in die
Gemeindvertretung vertagt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Selfkant beantragte am 27
und 28. März 2023 über das Programm für Rationelle Energieverwendung,
Regenerative Energien und Energiesparen -
Programmbereich Klimaschutztechnik bei der Bezirksregierung Arnsberg
eine Projektförderung für Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeicher auf
kommunalen Gebäuden.
Die Zuwendung wird in einer Art
Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt und wird gemäß einer Tabelle
zugewiesen. Die Förderhöhe beträgt max. 70 % und die Höchstfördergrenze liegt
bei max. 250.000,- €. Es handelt sich hierbei um eine Netto- Förderung, bei der
Wallboxen und Ingenieursleistungen nicht gefördert werden.
Der Durchführungszeitraum beläuft sich
auf ca. 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.
Die Anträge zielten darauf ab, möglichst
für alle gemeindlichen Gebäude eine Zuwendung zu erwirken. Somit sind nun
erneut 4 gemeindliche Gebäude in die Förderung aufgenommen worden, hierzu
liegen drei Zuwendungsbescheide vor. Es handelt sich hierbei um die
Grundschulen Schalbruch und Saeffelen sowie den Kindergarten in Schalbruch. Für
die Grundschule Süsterseel erwarten wir einen Zuwendungsbescheid in Kürze.
Die zuwendungsfähigen und nicht
zuwendungsfähigen Kosten stellen sich wie folgt dar:
Grundschule
Schalbruch
- Zuwendungsfähige Kosten: 46.542,55 € netto
- Nicht zuwendungsfähige Kosten: 11.106,55 € netto
- Gesamtkosten: 57.649,10 € netto
- Bewilligte Zuwendung: 32.570,00 € netto
- Eigenanteil: 25.079,10 € netto
Grundschule
Saeffelen
- Zuwendungsfähige Kosten: 73.080,00 € netto
- Nicht zuwendungsfähige Kosten: 19.649,72 € netto
- Gesamtkosten: 92.729,72 € netto
- Bewilligte Zuwendung: 51.150,00 € netto
- Eigenanteil: 41.579,72 € netto
KIGA
Schalbruch
- Zuwendungsfähige Kosten: 32.036,00 € netto
- Nicht zuwendungsfähige Kosten: 10.241,20 € netto
- Gesamtkosten: 42.277,20 € netto
- Bewilligte Zuwendung: 22.420,00 € netto
- Eigenanteil: 19.857,20 € netto
Die Zuwendungsbescheide sind in der Einladung
als Anlage beigefügt.
Herr Goertz stellte das geplante
Bauvorhaben vor und erklärte, dass sich der Sachverhalt dahingehend geändert
hat das man aktuell anstatt der vorhandenen Zuwendungsbescheide mit einer
Förderung von 70%, Förderanträge mit einem Förderanteil von 90 % stellen kann
und zusätzlich mehr Maßnahmen als die hier genannten Maßnahmen umsetzen könnte.
Nach reger Diskussion wurde
vorgeschlagen den Sitzungspunkt in die Gemeindevertretung zu vertagen und die
Verwaltung wurde gebeten bis zur nächsten Sitzung weitere Unterlagen, eine
Übersicht der kommunalen Gebäude und eine Kostengegenüberstellung zur 70 % und
90 % Förderung nachzureichen.
Danach ließ der Ausschussvorsitzende
über die Vertagung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.