Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Selfkant wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindeverwaltung hat im April dieses Jahres einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung einer nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur bei der Bezirksregierung Köln gestellt, die Prüfung des Antrages beim Zuwendungsgeber ist noch nicht abgeschlossen.

 

Da eine Beitragspflicht für Wirtschaftswege, wie sie in der aktuellen Fassung der Satzung über die Erhebung von Beiträge nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vorhanden ist, fördermindernd wäre, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die v. g. Satzung entsprechend anzupassen. Es wird in diesem Zusammenhang auf einen vergleichbaren Sachverhalt aus dem Jahre 2011 im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Selfkant (B56n) und der daraus resultierenden Wirtschaftswegeförderung hingewiesen. 

 

Die 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträge nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen ist als Anlage 1 beigefügt. Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist die Lesefassung mit der geplanten 4. Änderungssatzung als Anlage 2 beigefügt. Dort sind die gestrichenen Passagen in roter Schriftfarbe und durchgestrichen sowie Ergänzungen in grüner Schriftfarbe kenntlich gemacht.

 

Herr Anton Meiers erklärte für SPD, das die Fraktionsmitglieder nicht zustimmen werden. Es entwickelte sich eine Diskussion über die Beteiligung der Landwirte. Anschließend ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

19 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

1 Enthaltung