Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Ausschuss stimmt der Planung über die Sanierung der Abwasserkanäle in der Ortslage Höngen zu und ermächtigt den Bürgermeister mit der Umsetzung der Baumaßnahme.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindeverwaltung hat die öffentlichen Abwasserkanäle einschließlich der Anschlussleitungen (Straßenabläufe und Grundstücksanschlüsse) in der Ortslage Höngen auf der Grundlage der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVo Abw) untersuchen lassen. Die Kanaluntersuchungen wurden ausgewertet und es wurde die in der Einladung als Anlage beigefügte Sanierungsplanung erstellt.

Die Planung sieht vor, 98 Kanalhaltungen in geschlossener Bauweise (mittels Roboterverfahren) zu sanieren, die Sohlgerinne und Schachtwände in 63 Kanalschächten zu sanieren und 106 Anschlussleitungen der Straßenabläufe mittels Liner zu sanieren.

 

Nach der durch die Gemeindeverwaltung aufgestellten Kostenberechnung belaufen sich die Sanierungskosten auf rund 490.000,- € brutto. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt die Kosten für die Sanierung der Anschlussleitungen der Straßenabläufe im Bereich der Heerstraße und der Straße Am Saeffelbach (Landstraße L228) in Höhe von rund 46.000,- € brutto.

 

Neben den öffentlichen Abwasserkanälen sind auch 8 Grundstücksanschlussleitungen sanierungsbedürftig. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden hierüber in Kürze informiert und es wird ein Beratungsgespräch im Rathaus geführt, bei dem ein für den entsprechenden Schaden geeignetes Sanierungsverfahren festgelegt wird. Die Sanierung der Grundstücksanschlussleitungen wird in einem Zuge mit der Sanierung der öffentlichen Abwasserkanäle ausgeschrieben und ausgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden gegenüber den Grundstückseigentümern mittels KAG- Bescheid geltend gemacht.

 

Herr Wolters von der Gemeindeverwaltung erläuterte die geplante Baumaßnahme und nach kurzen Nachfragen seitens des Ausschusses ließ der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.