Beschluss:
1.
Der Gründung der Stadtentfalter Jüchen GmbH mit
einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € durch die NEW Smart City GmbH sowie dem
Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) wird zugestimmt.
2.
Dem Anteilsverkauf und der Anteilsabtretung von 50 %
der Anteile an der Stadtentfalter Jüchen GmbH an die Stadt Jüchen zu einem
Nominalwert in Höhe von 12.500 € wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Die NEW Smart City
GmbH ist eine 100%ige Tochter der NEW AG.
Die NEW Smart City
GmbH beabsichtigt, gemeinsam mit der Stadt Jüchen das Quartier
„Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd“ in einer gemeinsamen
Projektgesellschaft zu entwickeln.
Geplant ist, dass
die NEW Smart City GmbH zunächst die gemeinsame Gesellschaft, firmierend als
Stadtentfalter Jüchen GmbH, als 100%ige Tochter der NEW Smart City GmbH gründet
und zu einem späteren Zeitpunkt 50 % der Geschäftsanteile an die Stadt Jüchen verkauft.
Möglicherweise erfolgt die Gründung auch direkt gemeinsam durch die NEW Smart
City GmbH und die Stadt Jüchen GmbH.
Die nachfolgende
Grafik zeigt die künftige Einbindung der Stadtentfalter Jüchen GmbH in die NEW
Smart City GmbH.
Die Stadtentfalter
Jüchen GmbH soll mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet
werden, an dem die NEW Smart City GmbH und die Stadt Jüchen jeweils zur Hälfte
beteiligt sein sollen. Die Geschäftsführung soll aus zwei Mitgliedern bestehen
– ein Mitglied wird von der Stadt Jüchen entsandt und ein Mitglied von der NEW
Smart City GmbH.
Unternehmensgegenstand
der Gesellschaft ist die Lieferung von Wärme, Kälte und Energie sowie der Bau
und Betrieb konventioneller und regenerativer Strom-, Wärme- und Kälteerzeugungs- und
-verteilungsanlagen und hiermit im Zusammenhang stehender lnfrastrukturanlagen
im Rahmen von Immobilienprojekten sowie die Erbringung von Beratungsleistungen,
Managementleistungen, Ingenieursdienst-leistungen, Planungen, Entwicklungen,
Umsetzungen und der Betrieb von Versorgungs- und Kommunikationsinfrastruktur.
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Entwicklung
der Infrastruktur für Wärme- und Kälteversorgung der Ressourcensiedlung
Otzenrath-Süd wird die Stadtentfalter Jüchen GmbH nach ihrer Gründung von der
Stadtentfalter GmbH übernehmen.
Darüber hinaus hat
die NEW Smart City GmbH über die Stadtentfalter GmbH die für dieses
Innovationsvorhaben bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0) beantragt. Ein positiver Bescheid des
Fördermittelträgers über die Zusage der Förderung liegt der Stadtentfalter GmbH
vor. Das Investitionsvolumen für die Energieversorgung der
Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd beläuft sich auf rund 2,9 Mio. € und
erwirtschaftet eine voraussichtliche Gesamtkapitalrendite nach Steuern von rund
5,3 %. Die Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen erfolgen, wie im Bereich der
Energieversorgung von Quartieren üblich, sukzessiv und analog zum
Baufortschritt des Quartiers.
Das vorgestellte
Projekt ist das erste Ressourcenschutz-Quartier, welches die NEW-Gruppe im
Rhein-Kreis Neuss umsetzt. Die Geschäftsführung der NEW Smart City GmbH verspricht
sich eine Signalwirkung für weitere Projekte in der Region. Im Hinblick auf das
große Interesse der Stadt Jüchen, mit der NEW-Gruppe weitere Projekte
partnerschaftlich voranzutreiben und umzusetzen, hält die Geschäftsführung der
NEW Smart City GmbH eine Umsetzung trotz Unterschreitung der
Ziel-Gesamtkapitalrendite von 5,5% nach Steuern für sinnvoll.
Die Marktanalyse
der Gesellschaft (Anlage 2) wurde im Rahmen des Branchendialogs der IHK, der
Kreishandwerkerschaft sowie der Gewerkschaft Verdi zur Stellungnahme
übermittelt. Bislang wird die Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft sowohl
zur Gründung der Stadtentfalter Holding GmbH als auch für die
Gesellschaftsgründung der Stadtentfalter Jüchen GmbH als geltend gewertet, da
zu letzteren explizit bislang keine zusätzliche Stellungnahme abgegeben wurde.
Die Stellungnahmen sind der Beratungsvorlage als Anlagen 3 - 5 beigefügt. Die
Gewerkschaft Verdi hat sich bisher trotz mehrfacher Erinnerung nicht geäußert,
so dass aktuell davon ausgegangen wird, dass keine Einwände gegen die
Neugründung vorliegen.
Gemäß § 108 Abs. 6
lit a GO NRW bedarf es hinsichtlich der Gründung von neuen Gesellschaften der
vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Entscheidung der
Gemeindevertretung steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß §
115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen
wird.
Mangels
Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
einer Enthaltung