Beschluss:
- Der Beteiligung der NEW Smart City GmbH
an der Stadtentfalter Holding GmbH durch die Übernahme eines
Geschäftsanteils mit einem Nennbetrag in Höhe von 25.000 € (entspricht 50
%) zu einem Kaufpreis von 25.000 € sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages
(Anlage 1) wird zugestimmt.
- Der Umfirmierung der Stadtentfalter GmbH
in Stadtentfalter Seestadt mg+, die Einbringung in die Stadtentfalter
Holding GmbH sowie dem geänderten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt
(Anlage 2 + 3).
- Der Gründung der Stadtentfalter Erkrath
GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH wird gemäß
dem als Anlage 4 beigefügten Gesellschaftsvertrag zugestimmt.
- Der Gründung der Stadtentfalter Quartiere
GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH gemäß dem als
Anlage 5 beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.
Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter der
NEW AG.
1.
Die Stadtentfalter Holding GmbH
Die Avacon Natur GmbH und die NEW Smart City GmbH
beabsichtigen, ihr gemeinsames Engagement im vielversprechenden Bereich
Quartierslösungen außerhalb des Versorgungsgebietes der NEW zu intensivieren
und gesellschaftsrechtlich in einer Holding zu bündeln.
Die nachfolgende Grafik stellt die geplante
Gesellschaftsstruktur dar:
Vor diesem Hintergrund wird die Avacon Natur GmbH
die Stadtentfalter Holding GmbH gründen und mit einem Stammkapital von 50.000 €
ausstatten. Diese Gesellschaft soll fortan als Holding fungieren. Vereinbart
ist, dass die NEW Smart City GmbH der Stadtentfalter Holding GmbH beitritt, in
dem sie 50 % der Geschäftsanteile zu einem Kaufpreis in Höhe von 25.000 € von
der Avacon Natur GmbH erwirbt. Gleichzeitig soll der bestehende Gesellschaftsvertrag
neu gefasst und unter anderem in der Firmierung sowie an die
kommunalrechtlichen Vorgaben angepasst werden.
Die Gesellschaftsverträge der Stadtentfalter Holding
GmbH sowie aller ihrer Tochtergesellschaften sind nahezu identisch.
Unternehmensgegenstand ist „Die Lieferung von Wärme,
Kälte und Energie sowie der Bau und Betrieb konventioneller und regenerativer
Strom-, Wärme- und Kälteerzeugungs- und -verteilungsanlagen sowie EV (Electric
Vehicle)-Ladeinfrastruktur und hiermit im Zusammenhang stehender
Infrastrukturanlagen im Rahmen von Immobilienprojekten sowie die Erbringung von
Beratungsleistungen, Managementleistungen, Ingenieursdienstleistungen,
Planungen, Entwicklungen, Umsetzungen und der Betrieb von Versorgungs- und
Kommunikationsinfrastruktur.“
Die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften wird
voraussichtlich personenidentisch mit den Mitgliedern der Geschäftsführung der
Stadtentfalter Holding GmbH sein. Jeweils ein Mitglied der Geschäftsführung
wird von der NEW Smart City GmbH und ein Mitglied von der Avacon Natur GmbH
vorgeschlagen. In der Gesellschafterversammlung ist ein Stimmquorum von 80,1 %
vorgesehen. Dieses ist der „Standard“ in den Gesellschaftsverträgen der
Quartiersentwicklungen der Avacon Natur GmbH. Faktisch bedeutet dieses
Stimmquorum eine einstimmige Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
der Stadtentfalter Holding GmbH.
Der aktuelle Entwurfsstand des
Gesellschaftsvertrages ist beigefügt (Anlage 1).
2.
Die Stadtentfalter GmbH (künftig firmierend als
Stadtentfalter Seestadt mg+ GmbH)
Komplettiert werden soll die Bündelung unter der
Stadtentfalter Holding GmbH durch die Änderung der Gesellschafterstruktur der
heutigen Stadtentfalter GmbH. Die Gesellschafter Avacon Natur GmbH und NEW
Smart City GmbH sollen ihre Gesellschafterstellung an die Stadtentfalter
Holding GmbH übergeben, so dass diese alleinige Gesellschafterin der
Stadtentfalter GmbH wird. Außerdem soll die Stadtentfalter GmbH in
Stadtentfalter Seestadt mg+ GmbH umfirmiert werden (Anlage 2 und 3).
3.
Die Stadtentfalter Erkrath GmbH
Es ist geplant, das Quartier „Düssel-Terrassen“ in
Erkrath in einer Projektgesellschaft, der Stadtentfalter Erkrath GmbH,
gemeinsam mit der Avacon Natur GmbH zu entwickeln.
Aufgrund von Förderungen (Teil des Reallabors der
Energiewende mit dem Titel TransUrban.NRW wird vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz gefördert) besteht bereits die entsprechende
Projektgesellschaft unter der Firmierung QDTE GmbH mit Sitz in Sarstedt sowie
einem Stammkapital in Höhe von 25.000 €. Vor Beitritt der NEW Smart City GmbH
zur Stadtentfalter Holding GmbH soll diese Gesellschaft zu 100 % von der
Stadtentfalter Holding GmbH übernommen werden. Der bestehende
Gesellschaftsvertrag wird dann ebenfalls neu gefasst. Der aktuelle
Entwurfsstand ist beigefügt (Anlage 4).
Zweck der Stadtentfalter Erkrath GmbH soll zunächst
die Energieversorgung des Mischquartiers Düssel-Terrassen in Erkrath sein. Das
Mischquartier Düssel-Terrassen wurde vom Immobilienentwickler Catella Project
Management GmbH erworben und wird jetzt auf dem Areal entwickelt. Im Quartier
werden unter anderem Büroflächen und Wohnbebauungen realisiert.
4.
Die Stadtentfalter Quartiere GmbH
Neben der Stadtentfalter Erkrath GmbH soll eine
weitere Projektgesellschaft, die Stadtentfalter Quartiere GmbH, als 100%ige
Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH die Bündelung verstärken.
Die Gesellschaft besteht bereits als „Vorratsgesellschaft“ unter der Firmierung
Avacon Natur 2. Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Sarstedt und ist mit einem
Stammkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet.
Zweck der Stadtentfalter Quartiere GmbH soll die
Bündelung von kleineren Projekten zur Energieversorgung von Quartieren sein,
für die eine eigenständige Projektgesellschaft wirtschaftlich nicht sinnvoll
ist. Wie bei der Stadtentfalter Erkrath GmbH wird der bestehende
Gesellschaftsvertrag mit Beitritt der NEW Smart City GmbH zur Stadtentfalter
Holding GmbH neu gefasst. Der Entwurfsstand ist als Anlage beigefügt (Anlage
5).
5.
Künftige Gesellschaftsstruktur der NEW Smart City GmbH
Mit dieser neuen Ausrichtung fokussiert sich die NEW
Smart City GmbH vornehmlich auf Quartierslösungen im NEW-Versorgungsgebiet und
die Stadtentfalter Holding GmbH im Wesentlichen auf das überregionale Geschäft.
Nachstehende Grafik zeigt die geplante neue
Strukturierung:
Die Marktanalysen der Gesellschaften (Anlage 6)
wurden im Rahmen des Branchendialogs der IHK, der Kreishandwerkerschaft sowie
der Gewerkschaft Verdi zur Stellungnahme übermittelt. Die Stellungnahmen sind
ebenfalls der Beratungsvorlage als Anlage 7 – 9 beigefügt. Die Gewerkschaft
Verdi hat sich bisher trotz mehrfacher Erinnerung nicht geäußert, so dass
aktuell davon ausgegangen wird, dass keine Einwände gegen die Neugründungen
vorliegen.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO
NRW bedarf es hinsichtlich der Gründung von neuen Gesellschaften der
vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Entscheidung der
Gemeindevertretung steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß §
115 Abs. 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über
den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
einer Enthaltung