Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Das
Planungsbüro und der Energieberater, Herr Hegen, sollen den
Fraktionsvorsitzenden Alternativen aufzeigen und die Auswirkungen auf die
erteilte Baugenehmigung darstellen. Anschließend kann dann per Dringlichkeitsbeschluss
eine Variante gewählt werden.
Sachverhalt:
Bereits im Haushaltsjahr 2019 wurden
Sanierungskosten in Höhe von 130.000,- € für die sanitären Anlagen und die
Umkleiden im Bauhofgebäude veranschlagt. Angedacht war ein „1:1 Austausch“.
Unter Berücksichtigung der geltenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten und
den vorgenommenen Neueinstellungen, ist die ursprünglich vorgesehene Sanierung
nicht mehr zielführend. Vielmehr sind sowohl die Größe und Ausstattung der
Umkleiden als auch die sanitären Anlagen an die heutigen Anforderungen
anzupassen. Weiterhin soll mit dem Um-/ Anbau der Abwasserbetrieb in das
Bauhofgebäude integriert werden, wodurch die Unterhaltskosten für den
sanierungsbedürftigen und nicht mehr den Anforderungen entsprechenden
Sanitärcontainer eingespart werden können.
Zur Veranschaulichung wurde auf den als Anlage beigefügten Grundriss verwiesen.
Die Um-/ Anbaukosten für das Bauhofgebäude
beliefen sich ausweislich der als Anlage
beigefügten Kostenschätzung nach DIN 276-1 auf ca. 400.000,- € zzgl. ca.
35.000,- € für die Ersatzherstellung eines Schleppdaches an der Gerätehalle als
Unterstellmöglichkeit für diverse Gerätschaften.
Hierzu faste die Gemeindevertretung in Ihrer
Sitzung vom 25. März 2021 den Beschluss die Baumaßnahme in Höhe von 435.000,00
€ umzusetzen.
Im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen
für Heizkosten, wird nun durch die Gemeinde Selfkant ein Heizsystem angestrebt,
welches nicht mehr abhängig von den schwankenden Gaspreisen ist.
Hierzu liegt nun die Kostenberechnung zu
einem mit Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung geplanten
Heizungssystem vor. Nach Durchsicht und Besprechung der geplanten Anlage mit
den Fraktionsvorsitzenden am 28. September 2022, wurde darum gebeten, aus
Gründen der Kosteneinsparung, das geplante System mit einer kleineren nur auf
das Notwendigste beschränkte Lüftung und einer Gastherme zu kalkulieren. Diese
Kosten sollen zum Vergleich gegenübergestellt werden.
Nach Aussage des Fachplaners Herrn Stickel
stellen sich die Kosten wie folgt da.
Variante1 Heizung) Für die Wärmepumpe
mit Gesamtkosten von ca. 48.195,00 € brutto, abzüglich einer ca. 35 %
Förderung, entstehen Kosten in Höhe von 31.326,75 € brutto.
Variante2 Heizung) Für die
Gasbrennwerttherme entstehen Kosten in Höhe von ca. 30.345,00 € brutto. Hierzu
gibt es keine Förderung.
Variante1 Lüftung) Für die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung entstehen Kosten in Höhe von 62.424,16 € brutto.
Variante2 Lüftung) Für die notwendige Lüftung ohne Wärmerückgewinnung entstehen Kosten in Höhe von ca. 38.080,00 €
Somit wären hier Einsparungen von 25.325,91
€ möglich.
Variante1) Nach Erstellung der bepreisten Leistungsverzeichnisse für die komplette
Haustechnik, die als Anlage der
Einladung beigefügt sind, entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 179.409,90 €.
Dem entgegen stehen Einnahmen durch Fördergelder in Höhe von 66.500,00 € für
Heizung und Beleuchtung. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 112.909,40
€ für die Maßnahme mit Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Variante2) Für die optionale Haustechnik entstehen Mehrkosten in Höhe von ca.
154.083,49 €. Dem entgegen stehen Einnahmen durch Fördergelder in Höhe von
31.500,00 € für Beleuchtung, die Förderung für Heizung entfällt. Dies
entspricht einer Kostensteigerung von 122.583,49 € für die Maßnahme mit Gastherme
und notwendiger Lüftung ohne Wärmerückgewinnung.
Der Bürgermeister erläuterte das noch Fragen
aus dem Ausschuss heraus bestehen und begrüßte die Fachplaner der Firma
Stickel.
Diese stellten sich vor und erläuterten
Details zur TGA-Planung.
Nach eingehender Diskussion wurde ein Antrag
auf Vertagung gestellt. Das Planungsbüro und der Energieberater, Herr Hegen,
sollen den Fraktionsvorsitzenden Alternativen aufzeigen und die Auswirkungen
auf die erteilte Baugenehmigung darstellen. Anschließend könne dann per
Dringlichkeitsbeschluss eine Variante gewählt werden.
Über den Vertagungsantrag ließ der
Bürgermeister abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
3 Enthaltungen