Beschluss:
Die in der Sitzung der Gemeindevertretung am
10.11.22 unter TOP 4, Sitzungsvorlage 991/2022, gefassten Beschlüsse werden,
vorbehaltlich der rechtskräftigen Verlängerung der Optionsfrist, aufgehoben.
Sachverhalt:
Zum grundsätzlichen Sachverhalt wird auf die
Sitzungsunterlagen zu TOP 1 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
03.11.22 bzw. zu Top 4 der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.22 verwiesen
(Sitzungsvorlage 991/2022). Die Gemeindevertretung hat auf einstimmige
Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der
Gemeinde Selfkant und dem Gesamtschulzweckverband vom 15. Dezember 2016,
genehmigt von der Bezirksregierung Köln am 11. Januar 2017, geändert am 12
Dezember 2018, diese Änderung genehmigt von der Bezirksregierung Köln am 16.
Januar 2019 wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 einvernehmlich aufgehoben.
2. Dem Beitritt der Gemeinde Selfkant zur öffentlichen-rechtlichen
Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gangelt und dem Gesamtschulzweckverband zum
1. Januar 2023 auf Basis des beigefügten Entwurfs wird zugestimmt.
3. Sollten die Gemeinden Gangelt und Selfkant trotz der
bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Umsatzsteuer herangezogen
werden, ersetzt der Verband diese Steuer auf Basis der Regelungen der
Verbandssatzung.
4. Sollte die von den Gemeinden beantragte verbindliche
Auskunft nicht oder negativ beschieden werden, werden die Verbandsmitglieder
gebeten, die erste Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr 2023 mittels Einspruch und
ggfls. Klage anzufechten. Der Verband erstattet die den Gemeinden entstehenden
Klagekosten.
Am 16. November 2022 teilte der Städte- und
Gemeindebund in einem Schnellbrief mit, dass Meldungen über eine mögliche
weitere Verlängerung des Optionszeitraums bei § 2b des Umsatzsteuergesetzes
(UStG) kursieren. Die Regelung des § 2b UStG sollte eigentlich schon ab 2021
gelten und wurde bereits einmal um 2 Jahre verschoben. Nun wurde im Zuge der
Beratungen des Jahressteuergesetzes 2022 eine Diskussion darüber aufgenommen,
eine weitere zweijährige Fristverlängerung für die Option zu § 2b UStG
bundesgesetzlich zu regeln. Konkret führt der Städte- und Gemeindebund in
seinem Schnellbrief aus:
„Wir möchten darauf hinweisen, dass diese
weitere Fristverlängerung noch nicht endgültig entschieden und rechtskräftig im
Bundesgesetzblatt verkündet ist. Nach den uns vorliegenden informellen
Informationen gibt es allerdings eine deutliche Wahrscheinlichkeit, dass es zu
dieser weiteren Verlängerung der Optionsfrist kommen wird.“
Die Verwaltung hat aus dem Büro des Herrn MdB
Oellers die Mitteilung erhalten, dass die Beschlussfassung zum
Jahressteuergesetz 2022 im Bundestag am 2. Dezember 2022 erfolgen soll.
Anschließend wird der Bundesrat beteiligt (voraussichtlich 16. Dezember 2022).
Über den Stand der Beratungen/Beschlüsse wird in den jeweiligen Sitzungen
berichtet.
Die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zu
der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist noch nicht bekannt, da der
Antrag auf verbindliche Auskunft noch nicht beschieden wurde. Fraglich ist
auch, ob angesichts der anstehenden Verlängerung der Optionsfrist noch zeitnah
mit einer Auskunft gerechnet werden kann.
Die Gemeindeverwaltung Gangelt wird ihren
politischen Gremien vorschlagen, von der Verlängerung der Optionsfrist Gebrauch
machen, so dass die Beschlussfassung zur neuen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung aufzuheben ist.
Der Beschlussvorschlag gilt unter dem
Vorbehalt, dass die Verlängerung der Optionsfrist rechtskräftig wird.
Im Laufe des Jahres 2024 wird der Sachverhalt
im Hinblick auf die dann im Jahr 2025 geltende Rechtslage erneut zu beraten
sein.
Der Bürgermeister erläuterte kurz die
Notwendigkeit des Beschlusses und ließ dann über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig