Sitzung: 07.12.2022 Planung- und Umweltausschuss
Beschluss: vertagt in Rat
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 011/2022
Beschluss:
Die Maßnahme wird in die Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.
Sachverhalt:
Bereits im Haushaltsjahr 2019 wurden
Sanierungskosten in Höhe von 130.000,- € für die sanitären Anlagen und die
Umkleiden im Bauhofgebäude veranschlagt. Angedacht war ein „1:1 Austausch“.
Unter Berücksichtigung der geltenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten und
den vorgenommenen Neueinstellungen, ist die ursprünglich vorgesehene Sanierung
nicht mehr zielführend. Vielmehr sind sowohl die Größe und Ausstattung der
Umkleiden als auch die sanitären Anlagen an die heutigen Anforderungen
anzupassen. Weiterhin soll mit dem Um-/ Anbau der Abwasserbetrieb in das
Bauhofgebäude integriert werden, wodurch die Unterhaltskosten für den
sanierungsbedürftigen und nicht mehr den Anforderungen entsprechenden
Sanitärcontainer eingespart werden können.
Zur Veranschaulichung wurde auf den in der
Einladung als Anlage beigefügten Grundriss verwiesen.
Die Um-/
Anbaukosten für das Bauhofgebäude beliefen sich ausweislich in der Einladung
als Anlage beigefügten Kostenschätzung nach DIN 276-1 auf ca. 400.000,- € zzgl.
ca. 35.000,- € für die Ersatzherstellung eines Schleppdaches an der Gerätehalle
als Unterstellmöglichkeit für diverse Gerätschaften.
Hierzu
faste die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung vom 25. März 2021 den Beschluss
die Baumaßnahme in Höhe von 435.000,00 € umzusetzen.
Im Zuge
der allgemeinen Preissteigerungen für Heizkosten, wird nun durch die Gemeinde
Selfkant ein Heizsystem angestrebt, welches nicht mehr abhängig von den
schwankenden Gaspreisen ist.
Hierzu
liegt nun die Kostenberechnung zu einem mit Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung geplanten Heizungssystem vor. Nach Durchsicht und
Besprechung der geplanten Anlage mit den Fraktionsvorsitzenden am 28. September
2022, wurde darum gebeten, aus Gründen der Kosteneinsparung, das geplante
System mit einer kleineren nur auf das Notwendigste beschränkte Lüftung und
einer Gastherme zu kalkulieren. Diese Kosten sollen zum Vergleich
gegenübergestellt werden.
Nach
Aussage des Fachplaners Herrn Stickel stellen sich die Kosten wie folgt da.
Variante1 Heizung)
Für die Wärmepumpe mit Gesamtkosten von ca. 48.195,00 € brutto, abzüglich einer
ca. 35 % Förderung, entstehen Kosten in Höhe von 31.326,75 € brutto.
Variante2 Heizung) Für
die Gasbrennwerttherme entstehen Kosten in Höhe von ca. 30.345,00 € brutto.
Hierzu gibt es keine Förderung.
Variante1 Lüftung) Für
die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung entstehen Kosten in Höhe von
62.424,16 € brutto.
Variante2 Lüftung) Für
die notwendige Lüftung ohne Wärmerückgewinnung entstehen Kosten in Höhe von ca.
38.080,00 €
Somit
wären hier Einsparungen von 25.325,91 € möglich.
Variante1) Nach Erstellung der bepreisten
Leistungsverzeichnisse für die komplette Haustechnik, die als Anlage der
Einladung beigefügt sind, entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 179.409,90 €.
Dem entgegen stehen Einnahmen durch Fördergelder in Höhe von 66.500,00 € für
Heizung und Beleuchtung. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 112.909,40
€ für die Maßnahme mit Wärmepumpe und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Variante2) Für die optionale Haustechnik entstehen
Mehrkosten in Höhe von ca. 154.083,49 €. Dem entgegen stehen Einnahmen durch
Fördergelder in Höhe von 31.500,00 € für Beleuchtung, die Förderung für Heizung
entfällt. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 122.583,49 € für die
Maßnahme mit Gastherme und notwendiger Lüftung ohne Wärmerückgewinnung.
Während
der Sitzung beantwortete Herr Goertz seitens der Verwaltung die Fragen der
Ausschussmitglieder. Nach reger Diskussion wurde festgehalten, dass der
TGA-Planer alternativ eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit einer Bohrung bis zu 20
m für den Bauhof bepreisen soll. Des Weiteren soll die Verwaltung mit dem
TGA-Planer erneut überlegen, ob eine günstigere Alternative für die
Lüftungsanlage möglich ist. Der Ausschussvorsitzende schlug vor, diesen
Sitzungspunkt in die Ratssitzung zu vertagen und es wurde als sinnvoll
erachtet, dass der TGA-Planer die Planung in der Sitzung der Gemeindevertretung
vorstellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.