Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW wurden folgende sachkundige Bürger vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

 

Dr. Bernd Beckers

Hans-Josef Janßen

 

Die einzuführenden sachkundigen Bürger wurden wie folgt verpflichtet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“