Beschluss:
Die Umsetzung der Ortskernsanierung Höngen
wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und vorerst nicht weiterverfolgt.
Weitere Schritte sollen dann mit Bürgerbeteiligung geplant werden.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Selfkant beantragte im Jahr
2021 die Fortschreibung des IEK „Die Westzipfelregion“, für das Programmjahr
2022, bei der unter anderem die Ortskernsanierung Höngen mit der Umgestaltung
der Kirchstraße und Entwicklung des Dorfplatzes im historischen Ortskern
umgesetzt werden sollte. Da zu der hier genannten Maßnahme jedoch im Rahmen der
Städtebauförderung kein Förderbescheid erteilt wurde, ist zu entscheiden, ob an
der Umsetzung der Ortskernsanierung Höngen, hier im Speziellen die Entwicklung
des Dorfplatzes im historischen Ortskern, unter den v. g. Voraussetzungen
weiter festgehalten werden soll.
Als Alternative zur versagten
Städtebauförderung bestünde die Möglichkeit, eine Projektförderung über die
„Dorferneuerung“ in günstigstenfalls vier Bauabschnitten mit jeweils 65%
Fördermitteln zu beantragen, da die max. Zuwendungssumme pro Projekt auf
250.000,- € begrenzt ist. Das Gesamtprojekt wurde bei der Projektplanung
bereits in drei Bauabschnitte unterteilt (siehe beigefügter Lageplan, Anlage 1), zur Wahrung einer maximalen
Förderung über die „Dorferneuerung“ müsste ein zusätzlicher Bauabschnitt
gebildet werden.
Die Baukosten für die bisherigen drei
Bauabschnitte (1.168.549,36 € brutto)
sind den Anlagen 2 bis 4 zu
entnehmen und stellen sich wie folgt dar:
1.
östlicher
Bereich des Dorfplatzes inkl. des Teilabschnitts der Kirchstraße (1a)
760.241,11 € (brutto)
2.
westlicher
Bereich des Dorfplatzes (1b)
233.846,20 € (brutto)
3.
Parkplatz
im Norden (2)
174.462,05 € (brutto)
Bei einer nach Fördergesichtspunkten
„günstigen“ Bildung der vier Bauabschnitte könnte der gemeindliche Eigenanteil
408.992,29 € (brutto) betragen.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes wurde
über das weitere Vorgehen diskutiert.
Anschlieend ließ der Bürgermeister ließ über
den im Fachausschuss erarbeiteten Beschlussvorschlag abstimmen
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen