Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.    Der Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH wird zugestimmt.

 

2.    Die Gremienvertreter der NEW Kommunalholding GmbH und der NEW AG werden ermächtigt, in den jeweiligen Gremien die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.  

 


Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach aktuellem Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                                rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                                       rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg                rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                                        rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                                          rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                                              rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                                                  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                                        rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht                 rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                                                rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten                         rd.  0,02 %

zusammen                                                       rd.  8,95 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Liquidation einer Tochtergesellschaft der NEW AG. 

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Konkreter Sachverhalt:

Die NEW b_gas Eicken GmbH ist eine 100%ige, nicht organschaftlich verbundene Tochtergesellschaft der NEW AG. Sie hat im Februar 2021 ihr Sachanlagevermögen (Biogasanlage und Block-Heizkraftwerk) und ihre Vorräte veräußert, ist seitdem ohne Geschäftsbetrieb und soll deswegen nunmehr liquidiert werden. In ihrer Handelsbilanz zum 31.12.2020 hat sie im Hinblick auf den realisierten Veräußerungspreis aus dem Verkauf des Sachanlagevermögens und der Vorräte ihr Betriebsvermögen außerplanmäßig abgeschrieben.

 

Zum 31.12.2021 verfügt die NEW b_gas Eicken GmbH über ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von ca. 2,7 Mio. € und Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NEW AG in Höhe von ca. 2,7 Mio. €. In der Bilanz der NEW AG sind die Darlehensforderungen zu 100 % wertberichtigt.

 

Da ein neuer Geschäftsbetrieb nicht in Betracht kommt, wird aus steuerlicher Sicht die Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH ohne ausdrücklichen Forderungsverzicht empfohlen. Die Liquidation hat im Vergleich zur Verschmelzung weder auf Ebene der NEW AG noch auf Ebene der NEW b_gas Eicken nachteilige steuerliche Folgen.

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es hierzu der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Entscheidung der Gemeindevertretung steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.

 

Da keine Wortmeldungen ergingen ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig