Beschluss:
1.
Der
Liquidation der NEW b_gas Eicken GmbH wird zugestimmt.
2.
Die
Gremienvertreter der NEW Kommunalholding GmbH und der NEW AG werden ermächtigt,
in den jeweiligen Gremien die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach aktuellem Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die
KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der
NEW AG:
Kreis Heinsberg rd.
4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen
Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere
Konsequenzen, u.a. bei der Liquidation einer Tochtergesellschaft der NEW
AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften
bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie
aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO
NRW) folgt.
Konkreter
Sachverhalt:
Die NEW b_gas Eicken GmbH ist eine 100%ige,
nicht organschaftlich verbundene Tochtergesellschaft der NEW AG. Sie hat im
Februar 2021 ihr Sachanlagevermögen (Biogasanlage und Block-Heizkraftwerk) und
ihre Vorräte veräußert, ist seitdem ohne Geschäftsbetrieb und soll deswegen
nunmehr liquidiert werden. In ihrer Handelsbilanz zum 31.12.2020 hat sie im Hinblick
auf den realisierten Veräußerungspreis aus dem Verkauf des Sachanlagevermögens
und der Vorräte ihr Betriebsvermögen außerplanmäßig abgeschrieben.
Zum 31.12.2021 verfügt die NEW b_gas Eicken
GmbH über ein nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von ca. 2,7
Mio. € und Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der NEW AG in Höhe von ca. 2,7
Mio. €. In der Bilanz der NEW AG sind die Darlehensforderungen zu 100 %
wertberichtigt.
Da ein neuer Geschäftsbetrieb nicht in
Betracht kommt, wird aus steuerlicher Sicht die Liquidation der NEW b_gas
Eicken GmbH ohne ausdrücklichen Forderungsverzicht empfohlen. Die Liquidation
hat im Vergleich zur Verschmelzung weder auf Ebene der NEW AG noch auf Ebene
der NEW b_gas Eicken nachteilige steuerliche Folgen.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es
hierzu der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Entscheidung der
Gemeindevertretung steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß §
115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen
wird.
Da keine Wortmeldungen ergingen ließ der
Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig