Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der 8. Fortschreibung des Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes zu.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 46 (1) des Landeswassergesetzes (LWG NRW) sind die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zur Fortschreibung ihrer Abwasserbeseitigungskonzepte im Abstand von 6 Jahren verpflichtet. Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) ist auch das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK). Das ABK und das NBK sind der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde und dem Kreis Heinsberg als Untere Wasserbehörde vorzulegen.

Das aktuelle ABK (7. Fortschreibung) läuft Ende 2022 aus. Die zu beschließende
8. Fortschreibung gilt für die Jahre 2023 bis 2028.

 

Mit dem ABK legt die Gemeinde den beiden oben genannten Behörden eine Übersicht über den aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge einschließlich der geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.

 

Im NBK werden Aussagen darüber getroffen, wie künftig in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung des Landeswassergesetzes und der städtebaulichen Entwicklungen beseitigt werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation sowie die Auswirkungen auf das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer darzustellen.

 

Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um Wortmeldungen.

 

 Da keine Wortmeldungen ergingen ließ Herr Reyans über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig