Sachverhalt:
Hier wird auf die Verwaltungsvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung
962/2022 verwiesen.
Durch das Einführen neuer Bestattungsarten ist es erforderlich, diese
mit Gebührensetzen zu belegen. Daher wird der Gebührentarif entsprechend
angepasst und soll über die 9. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung
ergänzt werden. Die zum 01.01.2022 geänderten Tarife werden nicht geändert.
Der Entwurf zur 9.
Änderungssatzung war als Anlage der Einladung beigefügt.
Herr Reyans verwies auf die Verwaltungsvorlage. Nach einer
kurzen Diskussion ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im
Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010.
Abstimmungsergebnis: einstimmig