Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Hier wird auf die Verwaltungsvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung 962/2022 verwiesen.

 

Durch das Einführen neuer Bestattungsarten ist es erforderlich, diese mit Gebührensetzen zu belegen. Daher wird der Gebührentarif entsprechend angepasst und soll über die 9. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung ergänzt werden. Die zum 01.01.2022 geänderten Tarife werden nicht geändert.

 

Der Entwurf zur 9. Änderungssatzung war als Anlage der Einladung beigefügt.

 

Herr Reyans verwies auf die Verwaltungsvorlage. Nach einer kurzen Diskussion ließ er über den Beschlussvorschlag abstimmen

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010.

 


Abstimmungsergebnis:                                                                               einstimmig