Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz wurde zur Kenntnis genommen und der Gemeindeprüfungsanstalt nach abschließender Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu Prüfung zugeleitet.

 


Die Verwaltung hat den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 fertig gestellt.

 

Für die Prüfung ist gem. § 92 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig.  Der Ausschuss hat beschlossen, sich bei der Prüfung der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH zu bedienen. Dieser wurde daher der Entwurf der Eröffnungsbilanz zugeleitet.

 

Der vorgeprüfte Bilanzentwurf wurde den Ratsmitgliedern zugestellt.                                                  

 

Nach § 92 Abs. 6 GO unterliegt die Eröffnungsbilanz der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bilanzentwurf nach abschließender Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der überörtlichen Prüfung vorzulegen.

 

Sobald die Prüfung durch die GPA abgeschlossen ist, soll dann der Rechnungsprüfungsausschuss seine Prüfung basierend auf den Erkenntnissen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der GPA und der ebenfalls zu beteiligenden Aufsichtbehörde vornehmen. Danach kann die Feststellung im Gemeinderat erfolgen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird dem Rechnungsprüfungsausschuss bei seiner Beratung zur Verfügung stehen.

 

Herr Krekels stellte kurz die Ergebnisse der vorläufigen Eröffnungsbilanz vor


Abstimmungsergebnis:

einstimmig