Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Straße „Rodebachaue“ in Isenbruch wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 


Der Ausbau der Straße „Rodebachaue“ in Isenbruch ist nunmehr fertig gestellt.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrheinwestfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch die Straßenbaubehörde dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Aus vorgenanntem Grund wird daher vorgeschlagen, die Straße „Rodebachaue“ gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße zu widmen. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig