Sitzung: 19.10.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Die Straße „Rodebachaue“ in Isenbruch wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der Ausbau der Straße „Rodebachaue“ in Isenbruch ist nunmehr fertig gestellt.
Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrheinwestfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch die Straßenbaubehörde dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Aus vorgenanntem Grund wird daher vorgeschlagen, die Straße „Rodebachaue“ gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig