Beschluss:
Der Antrag wurde abgelehnt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.12.2021 beantragte
der SC Selfkant e.V. eine Kostenbeteiligung an den jährlich entstehenden
Aufwendungen für den Rasendünger, die für eine bedarfs- und umweltgerechte
Düngung der genutzten Sportrasenflächen notwendig sind. Das Schreiben ist als
Anlage beigefügt. In dem Schreiben führt der SC Selfkant aus, dass sich die
jährlichen Kosten zur Düngung der Rasenplätze auf ca. 4.000 € - nur reine
Materialkosten – ohne Arbeitsleistung - belaufen.
Der Haupt- und Finanzausschuss der
Gemeinde Selfkant hat im Jahr 2013 beschlossen, den Vereinen zur Überarbeitung
der genutzten Sportplätze 355,00 € je Sportplatz als Zuschuss zu gewähren.
Weiter heißt es in dem Beschluss, dass es jedoch im eigenen Interesse der
Sportvereine liegt, die Sportplätze durch sachgemäßen Unterhalt in einem guten
Zustand zu erhalten und den gewährten Zuschuss zweckentsprechend zu verwenden.
Dies
ist auch in den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von
Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen unter 4.2 Sonderregelungen –
Mäharbeiten und Unterhaltungsarbeiten auf den Rasensportplätzen –
festgeschrieben. Sollte eine Änderung der Zuschüsse zu den
Unterhaltungsarbeiten auf den Rasensportplätzen beschlossen werden, müssten
zuvor die Richtlinien angepasst bzw. geändert werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig