Beschluss:
Die Gemeindevertretung nahm die
Anregungen bzw. Beschwerden zur Kenntnis und wies diese als unbegründet zurück.
Sachverhalt:
Die Bekanntmachung des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2022 erfolgte am 2. Januar 2022 im Amtsblatt der Gemeinde
Selfkant. Gegen diesen Entwurf mit ihren Anlagen können Einwohner und
Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung
Einwendungen erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beschließen
hat.
Mit Schreiben vom 18. Februar 2022, hier
eingegangen am 25. Januar 2022, erhebt eine abgabepflichtige Person nicht
fristgerecht Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022.
Da Einwohner, welche seit mind. drei
Monaten in der Gemeinde wohnen, jedoch das Recht haben sich bei Anregungen oder
Beschwerden in Textform an den Rat gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW zu wenden und
diese Voraussetzungen hier gegeben sind, wird die Einwendung als Anregung bzw.
Beschwerde gewertet.
Die Anregungen und Beschwerden beziehen
sich grundsätzlich auf das Regenüberlaufbecken Heilder, das Regenüberlaufbecken
Höngen und das Pumpwerk Heilder, welche Teil der Kanalumbaumaßnahmen der
Abwassergruppe Nord mit den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf
die Haushaltssatzung sind. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass der Rat der
Gemeinde Selfkant am 26. Oktober 2020 die Kanalumbaumaßnahme der Abwassergruppe
Nord beschlossen hat und den Bürgermeister damals ermächtigt hat die
Baumaßnahme bis zum veranschlagten Haushaltsansatz umzusetzen. Die Verwaltung
hat sich mit den Anregungen und Beschwerden auseinandergesetzt und weist diese
als unbegründet zurück.
Zu den einzelnen Ausführungen hatte die
Fachabteilung in der öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung Stellung
bezogen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig