Beschluss:
Die Gemeindevertretung
beschloss, der vorliegenden Zuständigkeitsordnung zu zuzustimmen.
Sachverhalt:
Mit der
Änderung der Zuständigkeitsordnung soll der Bürgermeister ermächtigt werden,
Kreditverträge abzuschließen.
Gemäß § 4 Abs.
3 i) der bisherigen Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Selfkant berät der
Haupt- und Finanzausschuss über die Erstaufnahme von Darlehen. Daraus folgt,
dass die Gemeindevertretung schließlich über die Erstaufnahme von Darlehen
entscheidet. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr
zeitgemäß und in der Praxis de facto nicht umsetzbar, da der Großteil der
Banken ihre Angebote auf Grundlage aktueller Tageszinssätze erstellt und ein
Angebot somit nur innerhalb weniger Stunden angenommen werden kann.
Sämtliche
Kommunen im Kreis Heinsberg behandeln die Aufnahme eines Kredites als Geschäft
der laufenden Verwaltung. Diese werden vom Bürgermeister in eigener
Zuständigkeit erledigt.
Die
Gemeindevertretung hat mit Beschluss der Haushaltssatzung bereits im Vorfeld
die Höhe der Kreditermächtigung vorgegeben. Gleiches gilt für die
Liquiditätskredite. Hier ist eine vorherige Beteiligung der Gemeindevertretung
alleine schon deshalb nicht möglich, da diese kurzfristig in Anspruch genommen
werden müssen. Aber auch hier ist die Gemeindevertretung bereits im Vorfeld
durch die entsprechende Ermächtigung in der Haushaltssatzung beteiligt worden.
Es wurden
nunmehr die §§ 4 und 11 entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig