Beschluss:
Der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wird in der vorgelegten
Form zugestimmt.
Sachverhalt:
Der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde (und damit auch seine
Fortschreibung) im Sinne des § 3 (3) BHKG – Gesetz über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz-, enthält Gegenstände, die für die
Aufgabenerledigung der Gemeinde grundlegende Bedeutung haben.
Der Plan bildet die grundlegende Entscheidung der Gemeinde sowohl über
die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der Hilfeleistung im Sinne § 1
(1) BHKG als auch über die zur Erreichung dieser erforderlichen Ressourcen. Er
stellt eine wichtige Planungsgrundlage dar für die Sicherheit der gesamten
Bevölkerung in der Gemeinde. Dabei soll er den Anspruch der
Bevölkerung/Öffentlichkeit an die Gemeinde erfüllen helfen, eine
leistungsfähige Feuerwehr zur Abwehr der im § 1(1) BHKG bezeichneten
Gefahrenpotentiale zu unterhalten (entfaltet insoweit zumindest auch mittelbare
Außenwirkung).
Der Brandschutzbedarfsplan ist daher insgesamt eine Angelegenheit im
Sinne des § 41 (1) Satz 2 Buschstaben a) und f) GO, die der Rat nicht
übertragen kann und erfordert daher die Zustimmung des Rates der Gemeinde
(Ratsbeschluss notwendig).
Der Entwurf der Fortschreibung siehe Anlage 1.
Der Entwurf wurde dem Kreisbrandmeister zur Verfügung gestellt. Die
Stellungnahme hierzu siehe Anlage 2.
Der noch gültige Brandschutzbedarfsplan wurde in der Sitzung 09.06.2016
vorgestellt, beraten und beschlossen. Eine Fortschreibung soll regelmäßig nach
5 Jahren erfolgen.
Der
Brandschutzbedarfsplan wird detailliert in der Ratssitzung durch Herrn Habeth,
Fa. Forplan, vorgestellt.
Der Bürgermeister
begrüßte den online zugeschalteten Beauftragten der Forplan, welche den
Brandschutzbedarfsplan erstellt hat und den Gemeindebrandmeister Herrn
Dahlmanns. Herr Habeth stellte den Plan anhand einer Präsentation vor.
Detaillierte
Rückfragen wurden von Herrn Habeth, Herrn Schmitz und Herrn Dahlmanns
beantwortet.
Alsdann ließ Herr
Reyans über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig