Beschluss:
C Beschlussfassung über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen
C.1 Da während der frühzeitigen Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr.
39 – Saeffelen, Heilderfeld – keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit
vorgebracht wurden, ist keine Beschlussfassung notwendig.
C.2 Die während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 39 – Saeffelen, Heilderfeld – vorgebrachten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Die als Anlage 1
beigefügte Stellungnahme der Verwaltung (Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange) zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen wird
übernommen und die Beschlussfassung erfolgt gemäß den Beschlussvorschlägen aus
der Abwägungstabelle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
D Beschlussfassung zum weiteren Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt,
zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 39 – Saeffelen, Heilderfeld -
1. die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sowie
2. die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Selfkant hat im Jahr 2015 den Bebauungsplan Selfkant Nr. 39 – Saeffelen, Heilderfeld – aufgestellt. Das Planungsziel war eine Ausweisung von gewerblichen Bauflächen für nicht störende Handwerks- und Gewerbebetriebe. Die Flächen waren insbesondere für bereits ansässige Unternehmen, die an ihren alten Standorten nicht mehr expandieren konnten gedacht, da diese sich häufig innerhalb der Ortslagen befinden und immissionsschutzrechtliche Probleme haben. So wurde die Ortslage Saeffelen zudem entlastet.
Um den ortsansässigen Unternehmen auch zukünftig Möglichkeiten für eine Erweiterung zu erhalten, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes konkretisiert werden. Zusätzlich soll der Gebietscharakter aus nicht störenden Gewerbe- und Handwerksbetrieben bewahrt werden und aus diesem Grund sollen andere Formen der gewerblichen Nutzung nicht zugelassen werden. Deshalb sollen insbesondere Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen werden. Es sollen weiterhin mittelständische Betriebe aus der Region im Gewerbegebiet angesiedelt werden, die innerhalb der Ortslagen keine Erweiterungsmöglichkeiten besitzen. Zudem werden durch Einzelhandelsbetriebe größere Zu- und Abfahrtsverkehre ausgelöst, die Lärmprobleme verursachen können.
In diesem Zusammenhang ist die 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 39 – Saeffelen, Heilderfeld – erforderlich. Es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flächen Gemarkung Saeffelen, Flur 6, Flurstücke 128 (teilweise), 129, 130, 133, 135, 212 (teilweise), 213, 214 und 215 (teilweise). Er umfasst damit eine Fläche von ca. 2 ha.
Es ist beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren im Normalverfahren mit Frühzeitiger Beteiligung und Offenlage sowie der Erstellung eines Umweltberichtes durchzuführen.
Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist
nicht erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 28.09.2021 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 39 – Saeffelen, Heilderfeld - beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt
der Gemeinde Selfkant Nr. 39-40/2021 vom 10.10.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
39-40/2021 vom 10.10.2021 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über
das Änderungsverfahren unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 12.10.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über das
Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Selfkant Nr. 39 – Saeffelen, Heilderfeld -
unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.
Die Anlagen zu diesem Verfahren sind im Internet unter
https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=65443
abrufbar.
B Beratung und Abwägung über während der Beteiligung
der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und
privaten Belange bei der Aufstellung der Bauleitpläne gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
B.1 Es wird festgestellt, dass zur 2. Änderung
des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 39 – Saeffelen, Heilderfeld – während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen oder
Bedenken vorgetragen wurden.
B.2 Es wird festgestellt, dass außer denen in
der Abwägungstabelle der Träger
öffentlicher Belange (Anlage 1) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 39 – Saeffelen, Heilderfeld – aufgeführten Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB keine weiteren Stellungnahmen oder Bedenken vorgetragen
wurden.
Herr Cleven erklärte sich für befangen und begab sich in den
Zuschauerraum.
Mangels Wortmeldungen ließ der Bürgermeister über die
Beschlussvorschläge abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig