Beschluss:
Der Änderung der Hauptsatzung wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Selfkant enthält bisher keine Regelung zur
Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten. Die Hauptsatzung soll daher um
diese Regelung gemäß der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes ergänzt
werden.
Betroffen ist lediglich § 4 der Satzung. Der § 4 der aktuellen Satzung
war bisher unbesetzt.
Die Änderungsfassung Satzung ist als Anlage beigefügt.
Herr Reyans verwies auf das Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss und
ließ mangels Wortmeldungen über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig