Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzungsrunde vertagt.

 

 


Sachverhalt:

 

Bereits im Jahr 2016 wurde für das Grundschulgebäude eine Nutzungsänderung in Auftrag gegeben. Dieser wurde aber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattgegeben. Nach einer erneuten Begehung mit dem Brandschutzgutachter wurde ein Brandschutzgutachten erstellt, welches in den Gebäuden umgesetzt wird. Die abschließende Umsetzung des BSK ist erst möglich, wenn beschlossen ist, wie das Gebäude in Zukunft genutzt werden soll.

 

Hierzu sieht der Antrag auf Nutzungsänderung eine festgelegte Anzahl von Sanitären Anlagen in beiden Gebäuden vor. Da die technische Gebäudeausrüstung (TGA) in den Bereichen Wärme- und Heiztechnik, Sanitärtechnik und Elektrotechnik der Gebäude jedoch auf dem Stand der früheren Schuleinrichtung ist und nicht für eine Nutzung mit im Moment 27 Personen ausgelegt ist, muss diese komplett ertüchtigt und erweitert werden.

 

In Zukunft soll eine maximale Belegung mit 53 Personen möglich sein. Hierzu befindet sich eine mit dem Kreis Heinsberg abgestimmte Berechnung der Personenbelegung im Anhang. Auf Grundlage dieser Berechnung wurden die Sanitärräume in den im Anhang beigefügten Plänen angepasst.

 

Des Weiteren ist das Dach vom Gebäude 2(Alte Schule) in der jetzigen Form nicht mehr Wetterfest. Somit muss der alte Dachbelag zurückgebaut und entsorgt werden um ein neues wetterfestes Dach herzustellen. Die jetzige Dachstuhlkonstruktion soll beibehalten werden und ist für eine Eindeckung mit Dachziegel aus Metall ausgelegt.

 

Die Kosten für die Instandsetzung der beiden Gebäude belaufen sich ausweislich der als Anlage beigefügten Kostenschätzung auf ca. 1.110.079,60 € brutto

 

Dadurch wird der bisherige Sanitärcontainer in der jetzigen Nutzung eingespart und nach der Ertüchtigung demontiert.

Zur Veranschaulichung wird auf den als Anlage beigefügten Grundrissen verwiesen.

 

Der Bürgermeister beantragte die Vertagung des Tagesordnungspunktes, da eine dezentrale Lösung angestrebt werden soll.

 

Es bestand Einigkeit darüber, von einer Bürgerversammlung in Tüddern zu diesem Thema abzusehen, da sich dies bei einer dezentralen Lösung erübrigt.

 

Über den Vertagungsantrag wurde abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig