Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Gemeinde Selfkant (Hebesatzsatzung).

 


Sachverhalt:

Die Steuersätze werden gemäß § 78 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundsätzlich durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Durch eine besondere Hebesatzsatzung können die Steuersätze bereits zu Beginn des Haushaltsjahres in veränderter Höhe festgesetzt werden, auch wenn noch keine beschlossene bzw. genehmigte Haushaltssatzung vorliegt.

 

Derzeit sind in der Gemeinde Selfkant die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 330%, für die Grundsteuer B auf 530% und für die Gewerbesteuer auf 420% festgesetzt.

 

Den vorangegangenen Jahresabschlüssen 2009-2020 ist zu entnehmen, dass die Gemeinde Selfkant ihr Eigenkapital um insgesamt rd. 5,25 Mio. Euro verringert hat. Dies entspricht 11,50% und führt schlussendlich dazu, dass mit jedem zukünftigen Fehlbetrag eine weitere Annäherung an die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erfolgt. Es ist zwingend geboten, dass die Gemeinde einschneidende Konsolidierungsmöglichkeiten ausschöpft, um der Eigenkapitalreduktion entgegenzuwirken.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Gemeinde Selfkant im Haushaltsjahr 2022 mit geringeren Schlüsselzuweisungen zu rechnen hat (-rd. 530.000 Euro).

Darüber hinaus wird die sog. Gaststreitkräftepauschale (Pauschale zur Abmilderung der Aufwendungen durch die Stationierung der Gaststreitkräfte) in Höhe von jährlich rd. 240.000 Euro gestrichen. Diese Pauschale erhielten bis einschl. 2021 im Land NRW nur noch die Gemeinden Gangelt und Selfkant sowie die Stadt Geilenkirchen. Laut dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird diese ab dem Jahr 2022 jedoch ersatzlos wegfallen. Schließlich zeichnet sich im Jahr 2022 auch eine erhebliche Erhöhung der Jugendamtsumlage (+rd. 428.000 Euro) sowie der allg. Kreisumlage (+ rd. 105.000 Euro) ab. Auf diese Umstände hat die Gemeinde Selfkant keinen Einfluss. Zudem verschärft sich auch die Liquiditätslage fortlaufend.

 

Um die Leistungsfähigkeit der Gemeinde weiter aufrecht zu erhalten und auch der Auflagen im Genehmigungsverfahren der Haushaltssatzung gegenüber der Kommunalaufsicht Rechnung zu tragen, soll die Grundsteuer B deutlich angehoben werden.

 

Eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 660% bewirkt für die Abgabepflichtigen eine jährliche Mehrbelastung von durchschnittlich rd. 100,- Euro pro Objekt.

 

Für die Gemeinde Selfkant können dadurch Mehrerträge von insgesamt ca. 500.000,- Euro im Jahr generiert werden, die zur Haushaltskonsolidierung zwingend erforderlich sind.

 

Eine entsprechende Hebesatzsatzung ist als Anlage beigefügt.

 

Über die Notwendikeit und Gründe für die Steuererhöhung wurde eingehend diskutiert.

 

Anschließend ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

9 Enthaltungen