Fragestunde für Einwohner
Gem. § 48 GO (Gemeindeordnung NW) in
Verbindung mit § 18 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde
Selfkant ist in jeder zweiten Sitzung der Gemeindevertretung eine Fragestunde
für Einwohner einzurichten. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der
Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an
den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angelegenheiten
der Gemeinde Selfkant beziehen.
Melden sich mehrere Einwohner
gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen.
Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im
Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine Beantwortung nicht
möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen
werden. Eine Aussprache findet nicht statt.
Herr Willi Ruers wies auf den
Tagesordnungspunkt 11, Umbau der ehemaligen Schule Tüddern zu einer
Asylunterkunft hin. Er wünsche sich eine Bürgerbeteiligung für die Ortschaft
Tüddern. Herr Reyans erklärte, dass sich diese im Verlauf der Behandlung der
Thematik unter Umständen erübrigen werde.
Herr Tellers fragte, ob in der Gemeinde
wieder weitere Testzentren öffnen werden. Der Bürgermeister antwortete, dass
dies bislang nicht geplant sei.