Beschluss:
Der Änderung der Hauptsatzung wird in der vorgelegten Form zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Selfkant enthält bisher keine Regelung zur
Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten. Die Hauptsatzung soll daher um
diese Regelung gemäß der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes ergänzt
werden.
Betroffen ist lediglich § 4 der Satzung. Der § 4 der aktuellen Satzung
war bisher unbesetzt.
Die Änderungsfassung Satzung ist als Anlage beigefügt.
Der Bürgermeister rief den Tagesordnungspunkt auf und bat um
Wortmeldungen.
Nach der Beantwortung von Detailfragen ließ Herr Reyans über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig