Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Selfkant beschließt die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 60 T€ für die aus der Änderung des sogenannten Wege- und Gewässerplanes hervorgehenden Wegebaumaßnahmen für das Jahr 2012 bzw. – je nach Finanz- und Wirtschaftslage – für die Jahre 2012 und 2013.

Gleichzeitig wird der Bürgermeister beauftragt, die am 07.10.2010 beschlossene Satzung für die Erhebung der KAG-Beiträge einer rechtlichen Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit einer  rückwirkenden Änderung bzw. Aufhebung zu unterziehen und bei positivem Ergebnis eine kurzfristige Änderung herbeizuführen.

 


Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich einer Besprechung im Rathaus der Gemeinde Selfkant mitgeteilt, dass im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung Selfkant (1. Bauabschnitt B 56n) auch eine Änderung des sogenannten Wege- und Gewässerplanes beabsichtigt ist.

 

Aus dieser Änderung werden Feststellungen zu Wegebaumaßnahmen hervorgehen, für die das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landewirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW  Zuwendungen bis zu einem Maximum von 300 T€ mit einem Zuschusssatz von 80 % festgesetzt hat.

Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Selfkant in Höhe von 20 % soll dabei durch die Gemeinde Selfkant übernommen werden.

Dabei ist es – je nach Finanzlage – möglich, die Ausführungsmaßnahmen und damit auch die monetäre Beteiligung der Gemeinde auf die Jahre 2012 und 2013 zu strecken.

Dieses Verfahren eröffnet für die Gemeinde Selfkant die Möglichkeit für ein sehr geringes Entgelt  (60.T€) rund 5.000 m Wirtschaftswege entlang der B 56n – zusätzlich zu den bereits im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung durchgeführten Maßnahmen – zu erneuern.

Die Thematik ist inhaltlich und planerisch in den Anlagen dargestellt.

 

Nach Angaben des Leiters des Dezernats 33 bei der Bezirksregierung Köln, LVRD Fehres, ist an eine Fortführung der Flurbereinigung für den Gesamtbereich  Selfkant  - ggf. auch Region „Der Selfkant“ gedacht, die ebenfalls im Rahmen  entsprechender Zuwendungen abgewickelt werden soll.

 

In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung der Auffassung, dass der mit Sitzung vom 07.10.2010 im Rahmen der Satzungsänderung für die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG beschlossene Beitrag für Wirtschaftswege von 30 v.H. im Zuge der Gleichbehandlung aller Beteiligten – auch für die bereits durchgeführten und noch nicht abgerechneten Wirtschaftswegeerneuerungen in Isenbruch und Saeffelen – einer rechtlichen Prüfung im Hinblick auf eine Rücknahme unterzogen werden sollte.

 

Nach einer kurzen Einführung durch Herrn Bürgermeister Corsten fragte Willi Peters (SPD), ob die KAG-Satzungsregelung für Wirtschaftswege auf den 20%igen Eigenanteil anzuwenden sei. Herr Bürgermeister Corsten erklärte hierzu, dass diese Frage bereits mit Herrn Fehres, Leiter des Dezernats 33 bei der Bezirksregierung Köln diskutiert wurde und dieser klar zu verstehen gab, dass ein weiteres Verfahren nur eingeleitet wird, wenn die Gemeinde den Eigenanteil vollständig trägt.

 

Hans Schürgers (FDP) erklärte, dass man dem Beschlussvorschlag vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung zustimmen werde.

 

Heinz Stassen (CDU) schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und gab klar zu verstehen, dass hier die Erneuerung der gemeindlichen Wirtschaftswege im Vordergrund stehen müsse und nicht die Umsetzung der KAG-Beitragssatzung.

 

Josef Werny (SPD) führte aus, dass mit dem Erlass der KAG-Beitragssatzung ein Umdenken bei den Landwirten, hin zur Eigenverantwortlichkeit, herbeigeführt werden sollte. Diese Ziel sieht er möglicherweise gefährdet. Es sollte daher auch bei einer Finanzierung durch Fördermittel versucht werden, die Landwirte in die Verantwortung zu nehmen, damit die erneuerten Wirtschaftswege auch dauerhaft genutzt werden können.

 


einstimmig