Sitzung: 17.05.2011 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 630/2011
Beschluss:
Der
Rat der Gemeinde Selfkant beschließt die Bereitstellung der Mittel in Höhe von
60 T€ für die aus der Änderung des sogenannten Wege- und Gewässerplanes
hervorgehenden Wegebaumaßnahmen für das Jahr 2012 bzw. – je nach Finanz- und
Wirtschaftslage – für die Jahre 2012 und 2013.
Gleichzeitig
wird der Bürgermeister beauftragt, die am 07.10.2010 beschlossene Satzung für
die Erhebung der KAG-Beiträge einer rechtlichen Prüfung hinsichtlich der
Möglichkeit einer rückwirkenden Änderung
bzw. Aufhebung zu unterziehen und bei positivem Ergebnis eine kurzfristige Änderung
herbeizuführen.
Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich einer
Besprechung im Rathaus der Gemeinde Selfkant mitgeteilt, dass im Rahmen der
Unternehmensflurbereinigung Selfkant (1. Bauabschnitt B 56n) auch eine Änderung
des sogenannten Wege- und Gewässerplanes beabsichtigt ist.
Aus dieser Änderung werden Feststellungen zu
Wegebaumaßnahmen hervorgehen, für die das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landewirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Zuwendungen bis zu einem Maximum von 300 T€
mit einem Zuschusssatz von 80 % festgesetzt hat.
Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft der
Flurbereinigung Selfkant in Höhe von 20 % soll dabei durch die Gemeinde
Selfkant übernommen werden.
Dabei ist es – je nach Finanzlage – möglich, die
Ausführungsmaßnahmen und damit auch die monetäre Beteiligung der Gemeinde auf
die Jahre 2012 und 2013 zu strecken.
Dieses Verfahren eröffnet für die Gemeinde Selfkant
die Möglichkeit für ein sehr geringes Entgelt
(60.T€) rund 5.000 m Wirtschaftswege entlang der B 56n – zusätzlich zu
den bereits im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung durchgeführten Maßnahmen
– zu erneuern.
Die Thematik ist inhaltlich und planerisch in den
Anlagen dargestellt.
Nach Angaben des Leiters des Dezernats 33 bei der
Bezirksregierung Köln, LVRD Fehres, ist an eine Fortführung der Flurbereinigung
für den Gesamtbereich Selfkant - ggf. auch Region „Der Selfkant“ gedacht,
die ebenfalls im Rahmen entsprechender
Zuwendungen abgewickelt werden soll.
In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung der
Auffassung, dass der mit Sitzung vom 07.10.2010 im Rahmen der Satzungsänderung
für die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG beschlossene Beitrag für
Wirtschaftswege von 30 v.H. im Zuge der Gleichbehandlung aller Beteiligten –
auch für die bereits durchgeführten und noch nicht abgerechneten
Wirtschaftswegeerneuerungen in Isenbruch und Saeffelen – einer rechtlichen
Prüfung im Hinblick auf eine Rücknahme unterzogen werden sollte.
Nach einer kurzen Einführung durch Herrn
Bürgermeister Corsten fragte Willi Peters (SPD), ob die KAG-Satzungsregelung
für Wirtschaftswege auf den 20%igen Eigenanteil anzuwenden sei. Herr
Bürgermeister Corsten erklärte hierzu, dass diese Frage bereits mit Herrn
Fehres, Leiter des Dezernats 33 bei der Bezirksregierung Köln diskutiert wurde
und dieser klar zu verstehen gab, dass ein weiteres Verfahren nur eingeleitet
wird, wenn die Gemeinde den Eigenanteil vollständig trägt.
Hans Schürgers (FDP) erklärte, dass man dem
Beschlussvorschlag vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung zustimmen werde.
Heinz Stassen (CDU) schloss sich den Ausführungen
seines Vorredners an und gab klar zu verstehen, dass hier die Erneuerung der
gemeindlichen Wirtschaftswege im Vordergrund stehen müsse und nicht die
Umsetzung der KAG-Beitragssatzung.
Josef Werny (SPD) führte aus, dass mit dem Erlass der
KAG-Beitragssatzung ein Umdenken bei den Landwirten, hin zur
Eigenverantwortlichkeit, herbeigeführt werden sollte. Diese Ziel sieht er
möglicherweise gefährdet. Es sollte daher auch bei einer Finanzierung durch
Fördermittel versucht werden, die Landwirte in die Verantwortung zu nehmen,
damit die erneuerten Wirtschaftswege auch dauerhaft genutzt werden können.
einstimmig