Sitzung: 17.05.2011 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 627/2011
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.
Im Rahmen der
Änderung Nr. N5 – Havert, West – des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant die Darstellung auf dem Grundstück Gemarkung Havert, Flur 6,
Nr. 177, in einem Teilbereich (ca. 30 x 45 m) von „Waldfläche“ in „Fläche für
Gemeinbedarf“ zu ändern.
2.
Zum Verfahren
der Änderung Nr. N5 – Havert, West – des Flächennutzungsplanes
-
die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
-
die Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch
(BauGB)
sowie
-
die Offenlage
der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Grundlage für die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes
ist die Notwendigkeit der Sicherstellung des Brandschutzes in den Ortsteilen
Havert, Schalbruch, Isenbruch, Stein und Millen-Bruch.
Ziel ist es, westlich der Ortschaft Havert, entlang
der K 2 ein zentral gelegenes Feuerwehrgerätehaus zu errichten, welches die
zuständige Löschgruppe Schalbruch – Havert beherbergen soll. Mit dieser
Änderung soll ein Teilbereich der derzeitig dargestellten „Waldfläche“ auf dem
Grundstück Gemarkung Havert, Flur 6, Nr. 177 auf einer Tiefe von ca. 30 m
entlang der K 2 als „Fläche für Gemeinbedarf“ dargestellt werden (siehe
beiliegenden Plan).
Damit soll nunmehr die im Brandschutzbedarfsplan 2003
für 2010 vorgesehene – letzte – Baumaßnahme zumindest im Rahmen der
Flächenbereitstellung in Angriff genommen werden.
Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für die Region
Aachen ist der in Rede stehende Bereich als „Allgemeiner Freiraum und
Agrarbereich“ dargestellt.
Das zu beplanende Areal wird nicht vom
Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes oder der Satzung über die
Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Havert erfasst. Das Grundstück
ist somit dem Außenbereich zuzordnen. Der Landschaftsplan II/5 Selfkant des
Kreises Heinsberg weist die Fläche als „Landschaftsschutzgebiet“ aus.
Auch unter Würdigung des an sich landschaftlich
sensiblen Außenbereiches, bietet sich die Errichtung eines zentral gelegenen
Feuerwehrgerätehauses zur Sicherstellung des Brandschutzes in den Ortsteilen
Havert, Schalbruch, Isenbruch, Stein und Millen-Bruch an dieser Stelle an, weil
dieser Standort fast in der geographischen Mitte zwischen diesen Orten liegt
und so die Einsatzstellen innerhalb der vorgegebenen Ausrückzeiten erreicht
werden können.
Ein weiterer Grund für diesen Standort ist darin zu
sehen, dass sonstige geeignete (gemeindliche oder ggfls. von Privat zu
erwerbende) Flächen – in den genannten Orten – zur Zeit nicht zur Verfügung
stehen.
Das
Grundstück befindet sich im Besitz der Gemeinde.
Um bei den Haverter Bürgern keine Begehrlichkeiten zu wecken, stellt Heinz Stassen (CDU) klar, dass hier lediglich die planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des gemeindlichen Brandschutzkonzept geschaffen werden und nicht bereits der Bau eines Feuerwehrgerätehauses beschlossen wird.
einstimmig