Beschluss:
Die Gemeindevertretung fast den
Grundsatzbeschluss zur Fortschreibung des IEK Stufe 2 und somit die Beantragung
von Städtebaufördermittel für die Programmjahre (2022 – 2024).
Des Weiteren erklärt sich die Gemeinde
bereit, den durch die Einnahmen und durch Städtebaufördermittel nicht gedeckten
Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen
aufzubringen.
Sachverhalt:
In Ihrer Sitzung vom 02.02.2017 beschloss
die Gemeindevertretung das Integrierte Entwicklungskonzept Westgemeinde zur
Beantragung von Städtebaufördermitteln für die Laufzeit von vier Programmjahren
(2017 – 2020).
Nach Ablauf der Programmjahre bis 2020 ist
eine erneute Beantragung für das Jahr 2021 abgelehnt worden. Somit wird ein
weiterer Antrag für das Programmjahr 2022 gestellt. Hierbei handelt es sich
grundsätzlich um Maßnahmen die bereits im Gesamtkonzept „Interkommunales
Entwicklungskonzept Westzipfelregion“ Priorität A in der Sitzung vom 02.02.2017
beschlossen wurden.
Im Zuge des Schulumbaus, wurden jedoch
verschiedene Projekte nicht ausgeführt um die Gelder dem Schulbau zur Verfügung
zu stellen.
Der nun vorliegende
Gesamtantrag (s.Anlage 01) mit den
Programmjahren 2022 – 2024 stellt die zweite Stufe des IEK und das damit
verbundene Umsetzungsprogramm für Höngen dar.
Die
überschlägig ermittelten zuwendungsfähigen Gesamtkosten für das Programmjahr
2022 belaufen sich auf 7.818.597 € (s.Anlage
02). Die beantragte Förderung im Rahmen der Städtebauförderung beläuft sich
auf 4.691.158 €. Der kommunale Finanzierungsanteil entspricht einem Betrag von
3.127.439 €.
Die
überschlägig ermittelten zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Gesamtmaßnahme
belaufen sich auf 11.634,456 € (s.Anlage
03). Die beantragte Förderung im Rahmen der Städtebauförderung beläuft sich
auf 6.980.674 €. Der kommunale Finanzierungsanteil entspricht einem Betrag von
4.653.783 €.
Der Bürgermeister erläuterte den Stand des Vorhabens und die die weitere
Vorgehensweise.
Nach kurzer Klärung von Detailfragen ließ er über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig