Beschluss:
Der Maßnahme wird grundsätzlich zugestimmt.
Sachverhalt:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie hat seine „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte
stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)“ Anfang Juni aktualisiert.
Bislang wurde hier lediglich die Umrüstung bestehender RLT-Anlagen gefördert,
nun ist ausdrücklich der Neubau von stationären RLT-Anlagen im Förderprogramm
enthalten.
Der Bund geht davon aus, dass ein effektiver
Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft, die
Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich vermindern
kann. Der Einsatz von adäquat ausgestatteten RLT-Anlagen kann daher
grundsätzlich zur Reduzierung der Virenbelastung beitragen, sofern diese
Anlagen sachgerecht unter Berücksichtigung aller Hygiene- und
Sicherheitsaspekte eingesetzt werden.
Nur bei stationären Anlagen, die eine
Frischluftzufuhr garantieren ist eine Verbesserung der Luftqualität
festzustellen ist. Bei mobilen Anlagen (Umluft) konnte keine signifikante
Veränderung festgestellt werden.
Die technischen Spezifikationen der
geförderten Anlagen gibt der Bund in einem technischen Merkblatt exakt vor, um
das o.g. Ziel der Reduktion der virenbelasteten Partikel sicherzustellen.
Insgesamt beträgt die Förderung 80% der anrechenbaren Kosten. Neben den
eigentlichen Investitionskosten, werden auch umfangreich Begleitmaßnahmen (z.B.
Wanddurchbrüche, Beratungs- und Planungsleistungen, Baubegleitung und -leitung,
Hygienemanagement und Erstellung der geforderten Nachweise) gefördert.
Eigenleistungen werden hingegen nicht gefördert.
Die Förderung bezieht sich allerdings
ausschließlich auf Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren, da für diese
Personengruppe derzeit noch kein Impfstoff zugelassen ist. Somit kommen in der
Gemeinde Selfkant neben den Kindertageseinrichtungen, die Grundschulen für
diese Förderung in Frage.
Für jeden Standort (=Einrichtung) muss/te
ein separater Förderantrag gestellt, bewilligt und abgerechnet werden.
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2
Kindertageseinrichtungen in Schalbruch und Wehr
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2
Grundschulen mit 3 Standorten in Schalbruch, Saeffelen und Süsterseel
Der Fördertopf ist begrenzt, die Vergabe
erfolgt nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(„Bafa“) im sog. „Windhund-verfahren“.
In Zusammenarbeit mit einem TGA-Planer
wurden die Kosten nach Besichtigung der Objekte geschätzt und die Anträge durch
die Verwaltung bereits vorab gestellt.
Mit 5 Bescheiden vom 03.09.2021 wurden alle
Anträge in beantragter Höhe bewilligt.
Die geschätzten Kosten betragen ca. 1,8 Mio Euro und sind in einer
Übersicht als Anlage beigefügt.
Die Förderung wird allerdings erst am Ende
der Baumaßnahme, nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausbezahlt. Das
bedeutet, die Gemeinde muss zunächst in Vorleistung gehen.
Nach Bewilligung der Förderanträge, muss die
Gemeinde innerhalb eines Jahres die Maßnahmen umsetzen und den
Verwendungsnachweis vorlegen.
Nach überschlägiger zeitlicher Kalkulation,
wird das vorgegebene Jahr bis zur Inbetriebnahme der Anlagen sicherlich voll
ausgeschöpft werden müssen. Die aktuelle angespannte Marktlage ist zudem zu
beachten.
Eine Inbetriebnahme der Anlagen noch vor dem kommenden Winter ist aus
Sicht der Verwaltung deshalb ausgeschlossen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Das Vorhaben ist wenig klimarelevant. Es
wird zwar prinzipiell mehr Energie verbraucht, da die nun neueingebauten
Anlagen vorher nicht da waren – allerdings handelt es sich um modernste
RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung, was diesen Effekt abmildert.
Sollte der Einbau zudem die Fensterlüftung (mit Wärmeverlust)
reduzieren, ist ein zusätzlicher positiver Effekt möglich.
Nach Aufruf durch den Bürgermeister erklärten alle Parteien die
Notwendigkeit des Beschlusses.
Der Bürgermeister ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig