Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Maßnahme wird grundsätzlich zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seine „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)“ Anfang Juni aktualisiert. Bislang wurde hier lediglich die Umrüstung bestehender RLT-Anlagen gefördert, nun ist ausdrücklich der Neubau von stationären RLT-Anlagen im Förderprogramm enthalten.

 

Der Bund geht davon aus, dass ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft, die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich vermindern kann. Der Einsatz von adäquat ausgestatteten RLT-Anlagen kann daher grundsätzlich zur Reduzierung der Virenbelastung beitragen, sofern diese Anlagen sachgerecht unter Berücksichtigung aller Hygiene- und Sicherheitsaspekte eingesetzt werden.

 

Nur bei stationären Anlagen, die eine Frischluftzufuhr garantieren ist eine Verbesserung der Luftqualität festzustellen ist. Bei mobilen Anlagen (Umluft) konnte keine signifikante Veränderung festgestellt werden.

 

Die technischen Spezifikationen der geförderten Anlagen gibt der Bund in einem technischen Merkblatt exakt vor, um das o.g. Ziel der Reduktion der virenbelasteten Partikel sicherzustellen. Insgesamt beträgt die Förderung 80% der anrechenbaren Kosten. Neben den eigentlichen Investitionskosten, werden auch umfangreich Begleitmaßnahmen (z.B. Wanddurchbrüche, Beratungs- und Planungsleistungen, Baubegleitung und -leitung, Hygienemanagement und Erstellung der geforderten Nachweise) gefördert. Eigenleistungen werden hingegen nicht gefördert.

 

Die Förderung bezieht sich allerdings ausschließlich auf Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren, da für diese Personengruppe derzeit noch kein Impfstoff zugelassen ist. Somit kommen in der Gemeinde Selfkant neben den Kindertageseinrichtungen, die Grundschulen für diese Förderung in Frage.

 

 

 

Für jeden Standort (=Einrichtung) muss/te ein separater Förderantrag gestellt, bewilligt und abgerechnet werden.      

 

-       2 Kindertageseinrichtungen in Schalbruch und Wehr

-       2 Grundschulen mit 3 Standorten in Schalbruch, Saeffelen und Süsterseel

 

Der Fördertopf ist begrenzt, die Vergabe erfolgt nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („Bafa“) im sog. „Windhund-verfahren“.

 

In Zusammenarbeit mit einem TGA-Planer wurden die Kosten nach Besichtigung der Objekte geschätzt und die Anträge durch die Verwaltung bereits vorab gestellt.

 

 

Mit 5 Bescheiden vom 03.09.2021 wurden alle Anträge in beantragter Höhe bewilligt.

 

Die geschätzten Kosten betragen ca. 1,8 Mio Euro und sind in einer Übersicht als Anlage beigefügt.

 

Die Förderung wird allerdings erst am Ende der Baumaßnahme, nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausbezahlt. Das bedeutet, die Gemeinde muss zunächst in Vorleistung gehen.

 

Nach Bewilligung der Förderanträge, muss die Gemeinde innerhalb eines Jahres die Maßnahmen umsetzen und den Verwendungsnachweis vorlegen.

 

Nach überschlägiger zeitlicher Kalkulation, wird das vorgegebene Jahr bis zur Inbetriebnahme der Anlagen sicherlich voll ausgeschöpft werden müssen. Die aktuelle angespannte Marktlage ist zudem zu beachten.

 

Eine Inbetriebnahme der Anlagen noch vor dem kommenden Winter ist aus Sicht der Verwaltung deshalb ausgeschlossen.

 

 

II. Klimatische Auswirkungen:

 

Das Vorhaben ist wenig klimarelevant. Es wird zwar prinzipiell mehr Energie verbraucht, da die nun neueingebauten Anlagen vorher nicht da waren – allerdings handelt es sich um modernste RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung, was diesen Effekt abmildert.

 

Sollte der Einbau zudem die Fensterlüftung (mit Wärmeverlust) reduzieren, ist ein zusätzlicher positiver Effekt möglich.

 

Nach Aufruf durch den Bürgermeister erklärten alle Parteien die Notwendigkeit des Beschlusses.

 

Der Bürgermeister ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig