Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 39 – Saeffelen, Heilderfeld - die als Anlage beigefügte Satzung zur Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
Zur Sicherung der in der Sitzungsvorlage 885/2021 dargestellten gemeindlichen Planung ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB erforderlich.
Herr Rolf Cleven erklärte sich weiter für befangen und verblieb im Zuschauerraum.
Mangels Wortmeldungen ließ Herr Reyans über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig