Sitzung: 17.05.2011 Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 626/2011
B. Verfahrenbeschluss
Nach Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden sowie die Offenlage beschließt die
Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 –
Tüddern, Hasenfeld – gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung.
Die 1. Änderung umfasst die folgende
Ergänzung der textlichen Festsetzungen:
a)
Terrasenüberdachung
„Eine Überschreitung der hinteren
Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse
wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.“
b)
Geländehöhen
„Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der
fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg /
Ok. Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksflächen,
bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend.
Geländeerhöhungen bis max. 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind
zulässig.“
A. Verfahrensstand
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Selfkant hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2010 die Einleitung des
Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 35 – Tüddern,
Hasenfeld – beschlossen.
Die geplante 1. Änderung umfasst die folgende Ergänzung der
textlichen Festsetzungen:
a)
Terrassenüberdachung
„Eine Überschreitung der hinteren
Baugrenze um maximal fünf Meter zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse
wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.“
b)
Geländehöhen
„Bezugspunkt (BP) ist die Höhe der
fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Ok. Gehweg /
Ok Verkehrsfläche) in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksflächen,
bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend.
Geländeerhöhungen bis maximal 30 cm über festgesetzte Geländehöhe (BP) sind
zulässig.“
Der Beschluss über die Einleitung des
Verfahrens wurde im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 1-2/2011 am 16.
Januar 2011 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich
bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung in derselben Ausgabe
des Amtsblattes wurden die Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
Planänderungsabsichten informiert und es wurde der Öffentlichkeit Gelegenheit
gegeben, die Planungsunterlagen zu den Änderungen vom 24. Januar 2011 bis
einschließlich 24. Februar 2011 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen.
Mit Schreiben vom 20. Februar 2011 wurden
die Träger öffentlicher Belange ebenfalls über die Planänderungsabsichten der
Gemeinde Selfkant informiert und es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum
28. Februar 2011 gegeben.
Gleichzeitig wurden die Träger
öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Planunterlagen zu
den Änderungen in der Zeit vom 25. Februar 2011 bis einschließlich 25. März
2011 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung
wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
1-2/2011 vom 16. Januar 2011 öffentlich bekannt gemacht.
Während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden, sowie während der Offenlage des Planentwurfs
wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.
einstimmig