Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Die Gestaltungssatzung für den Ortsteil Millen soll unter interfraktioneller Beteiligung aktualisiert werden..

 


Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 23.08.2021 beantragen die Bauherren eine Änderung der Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen.

 

Die Bauherren beabsichtigen, auf ihrem im Bau befindlichen Einfamilienhaus in Millen, Zur Viehweide, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Um die Anlage wirtschaftlich betreiben zu können, ist es notwendig, diese auf der zur Straßenseite hin sichtbaren Dachhälfte zu positionieren. Da sich der Neubau in Zone 1 der Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen befindet, ist die Installation der Photovoltaikanlage gemäß § 6 der Gestaltungssatzung nicht zulässig, wenn diese von der Verkehrsfläche aus einsehbar sind.

 

Die Bauherren bitten um Änderung der Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen, auch im Hinblick auf die Klimaveränderung und besonders unter dem Aspekt des ausgerufenen Klimanotstandes in der Gemeinde Selfkant.

 

Die Gestaltungssatzung des Ortsteiles Millen ist unter https://www.o-sp.de/selfkant/plan?pid=35837 abrufbar.

 

Nach Aufruf durch den Bürgermeister beantragte Herr Tellers die Vertagung weil die Gestaltungssatzung generell angepasst werden müsse.

 

Hierüber bestand Einigkeit.

 

Der Bürgermeister ließ über den Vertagungsantrag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig