Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2020 mit der Bilanzsumme von 91.231.447,00 € fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.251.093,31 € wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.
b)
Die Gemeindevertretung erteilt gem. § 96 Abs. 1
GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020
vorbehaltlos Entlastung.
Sachverhalt:
Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.10.2018 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2020 geprüft.
Der
entsprechende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk werden Ihnen in gebundener
Fassung postalisch übersandt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.09.2021 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.
Da keine Wortmeldungen ergingen, ließ der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
ohne Beteiligung des Bürgermeisters bei
b)