Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Im Rahmen der Änderung Nr. N5 – Havert, West – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant die Darstellung auf dem Grundstück Gemarkung Havert, Flur 6, Nr. 177, in einem Teilbereich (ca. 30 x 45 m) von „Waldfläche“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ zu ändern.
2.
Zum Verfahren der Änderung Nr. N5
– Havert, West – des Flächennutzungsplanes
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie
- die Offenlage der Planentwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig